Dies ist eine Diskussion zu Arbeiter ausgeliehen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Arbeiter ausgeliehen Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber ungefragt für 1 Woche an einen anderen Betrieb verliehen. Nach Beendigung der Arbeit wird ihm in Aussicht gestellt er müsste in Zukunft öfter in diesem Betrieb aushelfen. Der Arbeitnehmer möchte dies aber nicht. Kann er die Arbeit in einem anderen Betrieb verweigern? Er hat seinen Vertrag ja schließlich unterschrieben um in genau diesem Betrieb zu arbeiten. Geändert von Amundson (29.11.2008 um 18:54 Uhr). |
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| AW: Arbeiter ausgeliehen Das hinge vom konkreten Arbeitsvertrag ab und davon auf welcher rechtlichen Grundlage der "Verleih" geschah.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Arbeiter ausgeliehen Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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