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Arbeiter ausgeliehen

Dies ist eine Diskussion zu Arbeiter ausgeliehen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2008, 23:55
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Arbeiter ausgeliehen

Folgende Situation:

Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber ungefragt für 1 Woche an einen anderen Betrieb verliehen. Nach Beendigung der Arbeit wird ihm in Aussicht gestellt er müsste in Zukunft öfter in diesem Betrieb aushelfen. Der Arbeitnehmer möchte dies aber nicht.

Kann er die Arbeit in einem anderen Betrieb verweigern? Er hat seinen Vertrag ja schließlich unterschrieben um in genau diesem Betrieb zu arbeiten.

Geändert von Amundson (29.11.2008 um 18:54 Uhr).
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Alt 01.12.2008, 10:04
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AW: Arbeiter ausgeliehen

Das hinge vom konkreten Arbeitsvertrag ab und davon auf welcher rechtlichen Grundlage der "Verleih" geschah.
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 14:15
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AW: Arbeiter ausgeliehen

Zitat:
Zitat von Geploeg
auch kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt ist........
Dazu müsste erst einmal feststehen dass Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.
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Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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