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Anwendung§4a EFZG

Dies ist eine Diskussion zu Anwendung§4a EFZG innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 09:15
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Anwendung§4a EFZG

Hallo,

wie wird dieser Paragraph in der Praxis angewendet?
Angenommen AN arbeitet 100 Tage á 8 h.
Pro h würde eine Sonderzahlung von 1 EUR bezahlt werden.
Dies entspräche 800 EUR.
Nun wäre AN 10 Tage(von diesen 100) arbeitsunfähig.
Wie würde die Rechnung lauten?
90*8*1 = 720
+10*8*0,75=60
= 780

oder
90*8*1 =720
-10*8*0,75 = 60
= 660

oder ganz anderst?

Wird die Kürzung vom Gesamtbrutto des Tages vorgenommen oder lediglich von der Sonderzahlung? Angenommen proh h werden 10 EUR als Grundgehalt bezahlt und 1 EUR SZ.

Wird hier gekürzt um

10*10*0,25 =25 EUR*Fehltage

oder 10*1*0,25 =2,5 EUR*Fehltage?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 14:46
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AW: Anwendung§4a EFZG

Weiss jemand Bescheid hierrüber?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 15:13
V.I.P.
 
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AW: Anwendung§4a EFZG

Wie lautet die Klausel zur Sonderzahlung in dem fiktiven Arbeitsvertrag?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 15:17
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AW: Anwendung§4a EFZG

Zitat:
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Wie lautet die Klausel zur Sonderzahlung in dem fiktiven Arbeitsvertrag?
Außerdem erhält der MA eine Sonderzahlung. Diese SZ wird fällig mit Ablauf des befr. AV. Bemessungsgrundlage für die Höhe der SZ sind tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Die SZ beträgt pro geleisteter Arbeitsstunde X EUR brutto. Dieser Betrag wird entsprechend §4a ENTFZG für jeden Tag der AU während seiner Beschäftigungsdauer um 1/4 des Arbeitsentgeltes gekürzt, das im Schnitt auf einen Arbeitstag entfällt.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 16:23
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AW: Anwendung§4a EFZG

Sorry, ich find im gesamten Netz kein Beispiel zur Anwendung, hier auch nicht?
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