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Anweisung von Mehrarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Anweisung von Mehrarbeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 08:17
Boardneuling
 
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Anweisung von Mehrarbeit

Kann ein AG Mehrarbeit (auch Sa+So) bei einer generellen AZ Mo-Fr 40 Std. Woche anweisen bei wiederkehrender verspäteter Lohnzahlung (Gehalt Febr. fällig lt. Arbeitsvertrag am 29.2. steht heute noch aus und AG hat angekündigt, daß es keins gibt)?
Kann ein AG eine Versammlung zum Thema Mehrarbeit mit Pflichtteilnahme nach der Arbeitszeit ansetzen?
Dank im voraus für Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 18:27
V.I.P.
 
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AW: Anweisung von Mehrarbeit

Bestehen dringende betriebliche Gründe? Ist der AG bereits öfter in Verzug gewesen?
__________________
Gruß
Daniel

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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 07:52
Boardneuling
 
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AW: Anweisung von Mehrarbeit

Es wäre zu erwähnen, daß die Firma letztes Jahr im Oktober vom AG gekauft wurde (klassische Betriebsübernahme nach §613) und nun alle Aufträge angenommen werden, die bereits andere Firmen wegen Kurzfristigkeit abgelehnt haben.
Teilweise ist in den Lieferzeiten nicht mal das Material zu kriegen. Des weiteren ist der AG nur Weiterverkäufer und die Preise liegen am untersten Level.
Aussage AG: Wenn bis Ende des Monats nicht alles gefertigt ist, gibt es überhaupt kein Geld.
Die AN arbeiten schon einige Zeit teilweise in 3 Schichten und mit Überstunden.
AG arbeitet mit einer Factoringgesellschaft, wo doch eigentlich die Gelder fließen müßten.
Die Arbeitsverträge sehen eine Lohnzahlung am letzten Werktag des Monats für diesen Monat vor.
Seit Dezember gab es Verzögerungen. Das Januar Gehalt wurde in 2 Teilen Mitte und Ende Februar gezahlt. Gestern hat AG mitgeteilt, daß es vor Ostern das Februar Gehalt nicht gibt.
Gestern wurden für jeden AN 10 Überstunden zu leisten bis 31.3.08 angewiesen.

Entschuldigung, mein Geschriebenes geht ein wenig durcheinander, aber mich regt das alles ganz schön auf.

Trotzdem liebe Grüße und Frohe Ostern für alle!
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