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Anspruch auf Bezahlung für Praktikum ?

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Bezahlung für Praktikum ? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 29.11.2011, 21:44
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Anspruch auf Bezahlung für Praktikum ?

Nehmen wir an...

Ein volljähriger Abiturient hat ein 6-wöchiges studienrelevantes Vorpraktikum bei einem Bauunternehmenn absolviert. Zunächst wurde vom Chef festgelegt, dass dieses ohne Bezahlung erfolgt. Im Praktikantenvertrag ist ebenfalls keine Rede von einem Lohn. Am Ende des Praktikums wurde dem Praktikanten allerdings wegen guter Durchführung doch ein Lohn von ca. 500 Euro (versteuert ca.400 Euro) versprochen. Für diesen erhielt er auch ca. einen Monat später eine Lohnsteuerbescheinigung und eine Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge. Nach weiteren 2 Monaten und mehrfacher Nachfrage ist er allerdings immer noch nicht in der Lage irgendeine Zahlung festzustellen. Der Chef entschuldigt sich stets, dass er es wieder vergessen habe und inzwischen ist die Telefonnummer der Bauunternehmung (vermutlich aufgrund eines Umzuges) nicht erreichbar… weiß jemand wie die rechtliche Lage für den Praktikanten ist bzw. kann er die Zahlung aus rechtlicher Sicht erzwingen? Vielen Dank im Voraus !
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Alt 30.11.2011, 11:31
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AW: Anspruch auf Bezahlung für Praktikum ?

Bei einem "normalen Praktikum" hat der Praktikant im Regelfall keinen Anspruch auf eine Vergütung. Bei einem "Scheinpraktikum", wo es also nicht wirklich um das geht, was ein Praktikum ausmacht, sondern nur um die (Hilfs-)Arbeitskraft, kann durchaus ein Anspruch auf angemessene Vergütung entstehen.

Das wäre insofern als erstes zu prüfen. Falls es an sich keinen Anspruch auf eine Vergütung gibt, wäre dann als zweites zu prüfen, ob es sich um eine bindende Zusage des Unternehmens handelt, die erwähnte Vergütung zu zahlen.

Das Vorhandensein einer Lohnsteuerbescheinigung usw. zeigt dies klar.

Wenn das Gehalt nicht gezahlt wird, muß man es wie üblich bei ausfallender Gehaltszahlung einklagen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 13:14
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AW: Anspruch auf Bezahlung für Praktikum ?

Zitat:
Zitat von Okkuda Beitrag anzeigen
Für diesen erhielt er auch ca. einen Monat später eine Lohnsteuerbescheinigung und eine Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge.
Das genügt um den Arbeitgeber in Verzug zu setzen.

Dem AG eine angemessene Frist (14 Tage) setzen. Ist bis dahin keine Zahlung erfolgt, wendet man sich an das zuständige Arbeitsgericht. Spätestens zur Güteverhandlung wird der AG einlenken. Grund für den Weg ist die Titelierung der Schuld.

Gruß

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