Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit gehen wir von folgender Problematik aus: Person A hat sich nach einer Kündigung im Angestelltenverhältnis im Jahr 2003 selbständig gemacht. Jetzt stellt sich aber heraus, dass die Selbständigkeit nicht weiter fortzuführen ist. Person A ist seit der Selbständigkeit privat krankenversichert, zahlt nicht in Arbeitslosen- oder rentenversicherung ein. Jetzt droht Person A die Arbeitslosigkeit. Hat Persin A überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder wurde schon durch die 2-jährige Selbstständigkeit jeglicher Anspruch verwirkt? Wann verwirkt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit grundsätzlich? Wie lange mußte Person A vor Arbeitslosigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis sein, um überhaupt Anspruch erwirkt zu haben? Werden Jobs als studentische Aushilfskraft auch angerechnet? |
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| AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit die Person hat nur Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn Sie bedürftig ist, d.h. das Gesamteinkommen der Familie einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Studenten bekommen keine Arbeitslosengeld 2, wenn kein Härtefall vorliegt. Für die Zahlung des normalen Arbeitslosengeldes müsste man mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. |
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| Hallo, ich möchte dieses Thema noch mal aufgreifen da es mich betrifft !! Angenommen Person A war vor seiner Selbständigkeit 30 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt und hat nie Arbeitslosengeld in Anspruch genommen. Verliert Peson A den nach einer gewiesen Zeit der Selbständigkeit seinen Anspruch auf Arbeitlosengeld ?? Mfg |
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