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Anspruch auf ALG

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf ALG innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 19:00
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Anspruch auf ALG

Wenn jemand seinen Job während der Probezeit aufgibt, da er nicht mehr die Möglichkeit hat, an den Ort, in dem sich die Firma befindet zu gelange - gelten auch die drei Monate Sperrzeit beim Arbeitsamt ??

Besteht hierbei für denjenigen die Möglichkeit, ALG II zu beantragen ??
Oder ist er hierfür auch gesperrt ??
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 19:01
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AW: Anspruch auf ALG

was heißt er hat keine Möglichkeit? Gibt es keine öffentlichen Verkehrsmittel? wurde um den Arbeitsplatz ein Braunkohletagebau errichtet und man kommt nur noch mit dem Helli hin?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 19:18
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AW: Anspruch auf ALG

Ob Du es nun glaubst oder nicht, aber es gibt nicht überall eine perfekte Vernetzung der öffentlichen Verkehrsmittel ... in diesem Fall gibt es gar keine Möglichkeit mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmittel auf Arbeit zu kommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 19:25
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AW: Anspruch auf ALG

Gehört eigentlich ins Sozialrecht...

Sollte ich gerade aus dem ALGI bzw. ALGII-Bezug entschwunden sein und mir verreckt das notwendige Auto... Wäre ich prompt am Telefon bzw. würde schriftlich ein Darlehen für die Anschaffung eines "neuen" beantragen - mit dem EILIG-Vermerk.

Die Nachweisbarkeit der Dauer mit dem ÖPNV sollte gegeben sein.

Dopamin
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Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 22:49
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AW: Anspruch auf ALG

Zitat:
Zitat von vewa
Ob Du es nun glaubst oder nicht,
Ist für die Sachverhaltsdiskussion irrelevant.

Zitat:
aber es gibt nicht überall eine perfekte Vernetzung der öffentlichen Verkehrsmittel ..
Perfekt muss sie ja auch nicht sein. Es kann halt nicht jeder die Bushaltestelle vor der Tür haben und die andere Haltestelle vor der Firmenforte.

Zitat:
in diesem Fall gibt es gar keine Möglichkeit mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmittel auf Arbeit zu kommen.
Und wie weit ist die Arbeitsstelle vom Wohnort entfernt?
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  #6 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 19:12
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AW: Anspruch auf ALG

Der Arbeitsplatz ist knapp 30km vom Wohnort entfernt. Allerdings ist im Wohnort nur in der Schulzeit ein Busverkehr und da auch nur zwischen 8 und 12 Uhr morgens.
Im Ort des Arbeitgebers ist die Verbindung wohl besser - aber auch nur in bestimmten Zeitfenstern möglich ...

Daher auch meine Frage ...
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  #7 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 09:32
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AW: Anspruch auf ALG

Zitat:
Zitat von vewa
Der Arbeitsplatz ist knapp 30km vom Wohnort entfernt. Allerdings ist im Wohnort nur in der Schulzeit ein Busverkehr und da auch nur zwischen 8 und 12 Uhr morgens.
Im Ort des Arbeitgebers ist die Verbindung wohl besser - aber auch nur in bestimmten Zeitfenstern möglich ...
30 km dürften grundsätzlich kein unüberwindbares Hindernis sein.
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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Alt 19.03.2009, 09:47
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AW: Anspruch auf ALG

Zitat:
Zitat von vewa
Wenn jemand seinen Job während der Probezeit aufgibt, da er nicht mehr die Möglichkeit hat, an den Ort, in dem sich die Firma befindet zu gelange -
Wie kam der AN denn vorher zur Arbeit, mit dem Auto? Was hat sich denn geändert und woran liegt es?

Gruß

Pro
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Alt 19.03.2009, 18:03
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AW: Anspruch auf ALG

Sie wohnt derzeit aufgrund eines richterlichen Beschlusses bei ihren Eltern.
Derzeit fahren die Eltern sie auch zur Arbeit - allerdings haben sie schon gesagt, dass sie das maximal zwei Monate machen und der erste ist fast um.
Ich muss dazu sagen, dass das Verhältnis zu den Eltern enorm angespannt und schwierig ist. Hierüber ist auch der Anwalt bester Zeuge !!

Geändert von vewa (19.03.2009 um 20:59 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 19:32
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