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Annahmeverzugslohn!!!

Dies ist eine Diskussion zu Annahmeverzugslohn!!! innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 28.11.2011, 13:38
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Annahmeverzugslohn!!!

Hallo!

Angenommen, dass AN befristet 9 Jahre durchschnittlich 80 Stunden im Monat arbeitet, Urlaubs- und Krankengeld stets nach diesem Durchschnitt berechnet wurden und sich der AG nach Klage & Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung durch das Arbeitsgericht wegen der Berechnung des Annahmeverzugslohnes ploetzlich auf die vertragliche Regelung beruft:

Ein AN ist zur Erbringung von 10 S T U N D E N im Monat, also durchschnittlich 2,26 Arbeitsstunden je Woche, verpflichtet. [...] Ein Einsatz ueber das Arbeitsvolumen kommt nur in Betracht, sofern darueber zwischen den Parteien jeweils Einigkeit besteht. Sie koennen einen Arbeitseinsatz daher ohne weitere Erklaerung und nachteilige Folgen ablehnen.

stellt das meiner Meinung nach doch wohl eine Bestrafung wegen der Klage dar, so dass ein Verstoss gegen das Massregelverbot vorliegt. Der Verzugslohn muss doch nach dem Durchschitt der tatsaechlich geleisteten Arbeit berechnet werden, oder?

Ich bin auf Eure Meinung gespannt!
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Alt 28.11.2011, 13:49
V.I.P.
 
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AW: Annahmeverzugslohn!!!

Zitat:
Zitat von Annouschka Beitrag anzeigen
Angenommen, dass AN befristet 9 Jahre durchschnittlich 80 Stunden im Monat arbeitet
Ein befristetes Arbeitsverhältnis, das seit 9 Jahren läuft?

Das ist immer längst ein unbefristetes geworden, neun Jahre sind als befristetes Arbeitsverhältnis unter keinen Umständen möglich.

(Im Regelfall gehen maximal 2 Jahre.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 14:08
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AW: Annahmeverzugslohn!!!

Das war der Clou!
Unwirksamkeit der Befristung ist durch Arbeitsgericht festgestellt, so dass AG fuer die letzten Monate in Annahmeverzug gekommen ist. Dieser wird nur auf der Grundlage von 10 Std./Mon. bezahlt. Seit dem Urteilsspruch wird AN auch nur noch 10 Stunden eingeteilt.
Daher auch die Frage: ist diese Abrechnung korrekt? Sollten nich die tatsaechlichen Arbeitsstunden zu Grunde gelegt werden? Ist das auch nicht ein Verstoss gegen das Massregelverbot?
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annahmeverzugslohn, arbeitsrecht, arbeitsvertrag

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