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Androhung einer Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Androhung einer Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 09.10.2008, 16:28
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Androhung einer Kündigung

Ein Bekannter arbeitet seit mehr als 10 Jahren in einer Firma. Nun wurde er in eine andere Abteilung versetzt, weil er wo er vorher gearbeitet angeblich zu langsam wäre und sich andere beschwert hätten. Die Versetzung erfolgte mit der Aussage "Wenn es dort nicht läuft, bekommt der Bekannte die Kündigung." Wie soll man sich jetzt verhalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2008, 19:25
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AW: Androhung einer Kündigung

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2008, 19:59
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AW: Androhung einer Kündigung

da wo der Bekannte arbeitet mehr als 100. gib aber noch mehrere Niederlassungen
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Alt 09.10.2008, 20:11
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AW: Androhung einer Kündigung

Zitat:
Zitat von liebevollema
Ein Bekannter arbeitet seit mehr als 10 Jahren in einer Firma. Nun wurde er in eine andere Abteilung versetzt, weil er wo er vorher gearbeitet angeblich zu langsam wäre und sich andere beschwert hätten. Die Versetzung erfolgte mit der Aussage "Wenn es dort nicht läuft, bekommt der Bekannte die Kündigung." Wie soll man sich jetzt verhalten?
Zunächst sollte man sich Gedanken machen, inwieweit die Feststellungen des Vorgesetzten zutreffen und kann dann in der neuen Abteilung durch entsprechenden Arbeitseinsatz den Gegenbeweis antreten
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  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2008, 20:29
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AW: Androhung einer Kündigung

Den Gegenbeweis tritt er an. Wiederum haben Kollegen aus der neuen Abteilung ihm heute schon gesagt, das er etwas langsamer arbeiten soll, weil er zu schnell ist. Das beißt sich doch.
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Alt 09.10.2008, 23:34
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AW: Androhung einer Kündigung

Zitat:
Zitat von liebevollema
Das beißt sich doch.
Wieso? Ist die Arbeit/Tätigkeit mit der vorherigen vergleichbar?
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  #7 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 00:21
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AW: Androhung einer Kündigung

Zitat:
Zitat von charles0308
Zunächst sollte man sich Gedanken machen, inwieweit die Feststellungen des Vorgesetzten zutreffen und kann dann in der neuen Abteilung durch entsprechenden Arbeitseinsatz den Gegenbeweis antreten
Umkehrung der Beweispflicht ????

Charles 0815 ist im falschen Forum.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 01:21
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AW: Androhung einer Kündigung

Zitat:
Zitat von heike52
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Alt 10.10.2008, 08:31
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AW: Androhung einer Kündigung

Ich denke um auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen, eine Androhung einer Kündigung ist in soweit zulässig, als dass eine Abmahnung eben eine solche auch enthält.
Also könnte man die Aussage des Chefs als mündliche Abmahnung betrachten.
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