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AN möchte aus gegebenem Anlas kündigen.Aber wie?

Dies ist eine Diskussion zu AN möchte aus gegebenem Anlas kündigen.Aber wie? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 01:41
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AN möchte aus gegebenem Anlas kündigen.Aber wie?

Folgendes Szenario:
Ein AN arbeitet 5 Tage in der Woche und muss jeden Arbeitstag eine halbe Stunde länger arbeiten als im Arbeitsvertrag vereinbart.
Der AN ist seit ca. zwei Jahren in einem Friseursalon beschäftigt, merkt aber erst jetzt dass dies nicht der Beruf fürs Leben ist.
Auf Grund dessen zieht er in Erwägung ene zweite Ausbildung zu absolviern.
Da er so schnell wie möglich den Betrieb verlassen möchte ,kümmert er sich schon mal um die Auszahlung der angefallenen Überstunden.
Er fordert sein Chef auf ihm bitte mitzuteilen wie viele Stunden es sind und wie hoch die Summe ist.
Bis zu dem Tag, an dem der AN die nächste Lohnabrechnung erhielt, wurde ihm weder die Summe mitgeteilt noch die Anzahl der Überstunden.
Dem AN fiel eine erhebliche Differenz auf, und bestand daher auf eine detailierte Auflistung.
Der AG weigert sich allerdings eine sollche Aufzeichnug dem AN auszuhändigen und rechtfertigte die extreme Differenz der Überstunden wie folgt:
Wenn ein Feiertag auf einen Wochentag fällt werden in dieser Woche keine Überstunden notiert.
Und wenn man einen Tag krank ist werden auch ich dieser Woche keine Stunden verzeichnet.
Kurz gesagt der AG versucht den AN zubetrügen(verarschen)

Wie kommt der AN bestmöglich aus diesen Arbeitsverhältnis raus?
Ohne auf die rechtmäßige Auszahlung der geleisteten Überstunden verzichten zu müssen!

Bitte um Rechtsgrundlagen §

DANKE im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 08:10
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AW: AN möchte aus gegebenem Anlas kündigen.Aber wie?

Zitat:
Zitat von chrisse_online
Wie kommt der AN bestmöglich aus diesen Arbeitsverhältnis raus?
Hierbei hat sich die sogenannte "Kündigung" bewährt. Evtl. ausstehende Beträge müssten dann ggf. eingeklagt werden.

BGB.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 09:11
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AW: AN möchte aus gegebenem Anlas kündigen.Aber wie?

"sogenannte Kündigung" schwang da ein Hauch von sardonischem Spott mit?

Das Einklagen bedarf dann der Darlegung, wie die geforderten Beträge zusammen gekommen sind - daher vllt schon vor der Kündigung mal schauen, was man an beweiskräftigem Material besorgen kann (zB Auszug aus der Zeiterfassung etc.)
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