Dies ist eine Diskussion zu allein arbeiten in geschlossener psychatrie innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| allein arbeiten in geschlossener psychatrie |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie Sind die Patienten aggressiv oder autoaggressiv, müssen die Angestellten in der Lage sein, für ihre Sicherheit und die des Patienten zu sorgen. Sind die Angestellten dazu nicht in der Lage, muss dieser Missstand beseitigt werden, weil einerseits die Gefährdung am Arbeitsplatz nicht vermieden wird und andererseits die Behandlungsziele nicht erreicht werden können. Ich würde also sagen, dass der Personalschlüssel so gewählt werden muss, dass die Vorgaben erreicht werden. Dies erreicht man mit Erhöhung der Personalzahl - oder mit Einstellung geeigneterer Arbeitnehmer.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie Humungus' Argumentation ist zu folgen. Es wird also nicht vorrangig auf den Kötprtbau der Person an, sondern vielmehr darauf, dass sie eeignet ist, in solchen Situation ruhig und gefaßt zu handeln und die Sicherheit beider im Auge zu halten und wiederherstellen zu können.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie die erklärungen scheinen mir auch schlüssig, allerdings sieht die praxis leider meistens doch so aus, dass unvorhersehbare situationen an der tagesordnung stehen und die zu betreuenen personen oft spontan aggresive schübe bekommen. eine körperliche abwehr ist da notwendig. es gibt in diesem bereich auch immer wieder übergriffe auf geschultes fachpersonal. welche anschließend nicht selten zu verletzungen führen... |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie In diesem Fall müssen die schon geschehenen Fälle mit Unterstützung des Betriebsrates dem AG vorgetragen werden und nach einer Lösung gesucht werden. Der AG ist verpflichtet, für das Wohl der AN zu sorgen bzw. vermeidbare Gefährdungen abzustellen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie erstmal vielen dank für die antworten. mich würde dabei interessieren ob es nicht gesetzliche regelungen gibt (falls kein betriebsrat vorhanden ist, so was gibt es ja leider auch), die das wohl und die damit im zusammenhang stehenden verpflichtungen gegnüber des ag eindeutig formulieren. |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie Die arbeitgeberseitige Verpflichtung ergibt sich aus dessen nebenvertraglicher Fürsorgepflicht.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie Arbeitsschutzgesetz, beispielsweise §3: http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html Kein Betriebsrat und keine MAV in geschlossener Psychiatrie? Hääääh? Privates Unternehmen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie ...ich denke es könnte sich beispielsweise um ein privates unternehmen handeln. in diesem bereich hörte ich schon des öfteren von arbeitsbedingungen welche einen die haare ergrauen lassen. |
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| AW: allein arbeiten in geschlossener psychatrie Ich rate immer bei ausreichender Personalzahl zur Bildung eines Betriebsrates, ob der AG das will oder nicht. Ich weiß, dass dabei Entlassungen drohen können, doch man muss auch an sein Wohl und an das der Patienten denken. Sind die Pflegezustände so, dass man graue Haare kriegen könnte, sollte man anwaltliche Beratung suchen und eventuell eine Meldung beim Ordnungsamt und Gewerbeaufsichtsamt machen. Es geht hier um Menschen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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