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Alkohol im Dienst

Dies ist eine Diskussion zu Alkohol im Dienst innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 13.06.2006, 17:25
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Alkohol im Dienst

Hallo,

Alkohol im Dienst ist für Beamte bekanntlich verboten. Wenn nun kurz vor dem Dienstbeginn beispielsweise auf den Geburtstag eines Kollegen mit einem Glas Wein oder einer Cola mit Schuss angestoßen wird, und man ihm danach eine Fahne anmerkt:

Kann ihm daraus ein Strick gedreht werden? Ist schon das unzulässig? Oder gibt es dort ähnlich wie beim Autofahren eine Promillegrenze?

Grüße
Carsten
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2006, 17:35
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AW: Alkohol im Dienst

Zitat:
Zitat von Carsten Schnell
Oder gibt es dort ähnlich wie beim Autofahren eine Promillegrenze?
Also ein Grenzwert wäre mir neu.
Grundsätzlich darf die Diensttauglichkeit des Beamten durch Alkoholkonsum nicht negativ beeinflusst werden! Eine Alkoholfahne könnte auch das äußere Erscheinungsbild des Beamten als unzureichend erscheinen lassen. Eine disziplinarische Maßnahme in Form einer Rüge o.ä. wäre vorstellbar.

Sollte es sich jedoch um ein einmaligen Vorgang handeln, so sehe ich keinen Bedarf für eine Rüge. Nur, wenn sich dies wiederholen sollte, halte ich ein Einschreiten des Disziplinarvorgesetzten für geboten. Ansonsten sollte ein klärendes Gespräch genügen!


MfG
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