Dies ist eine Diskussion zu ALG-Rückforderung vom Arbeitgeber innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| ALG-Rückforderung vom Arbeitgeber ich habe die Forumssuche genutzt, aber leider nichts entsprechendes gefunden. Mal angenommen mein Vater ist 60 Jahre alt und arbeitet seit 25 Jahre in demselben Betrieb als Meister. Wäre es möglich, dass die Arbeitsagentur - würde mein Vater von seinem Chef gekündigt - das Arbeitslosengeld zurückfordert? Gibt es in irgendeiner Form Möglichkeiten, in denen die AA das ALG zurückfordert? Es sei denn man ist nicht korrekt mit seinen Angaben. Ich bedanke mich schon mal für Ihre Hilfe. Geändert von Borrel (28.05.2007 um 15:12 Uhr). |
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| AW: ALG-Rückforderung vom Arbeitgeber Zunächst sollte erstmal der Beitrag nach den Forenregeln geändert werden Also erst lesen, dann ändern Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: ALG-Rückforderung vom Arbeitgeber Hallo, kann mir denn keiner etwas zu diesem Beispiel sagen? Gruß, Borrel |
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| AW: ALG-Rückforderung vom Arbeitgeber Moin, sehr viele Forumsteilnehmer könnten etwas dazu sagen, aber sie dürfen es nicht da der Beitrag nicht den Forenregeln entspricht. Bitte ändere den Beitrag so ab, dass kein Bezug zu real existierenden Personen hergestellt wird. Also nicht -mein Vater- , sondern "Person A". Gruß Aspirinho
__________________ Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten! --------------------------------------------------------------------------------------- Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung.... |
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| AW: ALG-Rückforderung vom Arbeitgeber Ich könnte ja die Rechtsquelle nennen. Aber: die Forenregeln wurden mißachtet. Ein "angenommen, mein Vater" macht den Fall nicht fiktiv.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: ALG-Rückforderung vom Arbeitgeber Vielen Dank für Ihre Antwort. Da ich meinen Beitrag leider nicht mehr ändern kann (anscheinend ist er schon zu alt - auf jeden Fall ist der ´Ändern-Button` nicht zu finden), werde ich einfach einen neues Thema eröffnen und die Administration bitten, das Thema zu löschen. Gruß, Borrel |
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