Dies ist eine Diskussion zu AG zahlt Gehalt nicht, Sozialversicherung und Kündigung steht aus innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| AG zahlt Gehalt nicht, Sozialversicherung und Kündigung steht aus Im von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrag wurde der Punkt aufgenommen, dass die Gehaltsforderungen weiter steigen, wenn AN nochbei AG angestellt ist, AN jedoch aufgrund ausstehenden Gehaltes keine Arbeitsleitung mehr tätigt. Obwohl somit also die Gehaltsforderungen von AN gegenüber AG immer weiter steigen, versäumt es AG monatelang, die von ihm ausgesprochene mündliche Kündigung an AN zu übergeben und das ausstehende Gehalt zu zahlen. Außerdem hat AN Grund zur Annahme, dass AG ihn trotz des Vertrages nicht sozialversichert hat, geschweige denn Steuern abgeführt hat. Das persönliche Gespräch mit Ziel einer gütlichen Einigung hat AN zwar gesucht, wurde ihm aber durch AG unmöglich gemacht. Eine schriftliche Aufstellung sämtlicher bisheriger Forderungen wurde persönlich von AN an AG übergeben. Hat AN gute Chancen vor dem Arbeitsgericht sein Gehalt auch ohne Anwalt einzuklagen, sollten ihm die finanziellen Mittel dafür fehlen, oder gibt es noch andere Möglichkeiten für AN A? |
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| AW: AG zahlt Gehalt nicht, Sozialversicherung und Kündigung steht aus Im Arbeitsvetrag ist im Regelfall geregelt, wann das Gehalt gezahlt wird. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, ist der AG mit der Zahlung im Verzug. Das Arbeitsverweigerungsrecht als Druckmittel darf nicht außer Verhältnis stehen (Geringfügiger Lohnrückstand). Die Leistungsverweigerung sollte man schriftlich ankündigen um den AG die Möglichkeit zu geben doch noch zu zahlen. In allen Quellen, die ich kenne wird empfohlen einen Anwalt einzuschalten um das Leistungsverweigerungsrecht durchzusetzen. Eine mündliche Kündigung ist eventuell ausreichend. Der AG muss in diesem Fall aber sicherlich beweisen können, dass er die Kündigung ausgesprochen hat. Im Normalfall steht jedoch in einem Arbeitsvertrag, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Das mit den Sozialabgaben und Steuern sollte kein Problem sein. Nach meinem Kenntnissstand ist dies ausschliesslich eine Forderung die vom Finanzamt und den Trägern gegenüber dem AG besteht, solange dem AN nicht bekannt ist, dass die Sozialabgaben nicht gezahlt werden. Wenn der AG mit drei Gehältern im Rückstand ist, macht es Sinn in Rücksprache mit dem Arbeitsamt firstlos zu kündigen und Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen. Die Arbeitsgerichte haben Beratungsstellen. Der AN sollte eine solche Stelle sicherlich umgehend aufsuchen. Alles ohne Gewähr..... |
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| AW: AG zahlt Gehalt nicht, Sozialversicherung und Kündigung steht aus Sorry, aber eine mündliche Kündigung ist sicher nicht ausreichend. Der Gesetzgeber hat uns dafür sogar einen eigenen Paragraphen spendiert: Zitat:
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