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Ärger mit Arbeitgeber

Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit Arbeitgeber innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 05.09.2010, 01:35
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Ärger mit Arbeitgeber

Hallo Community!
Ich bin neu hier im Forum und möchte mich erst einmal kurz vorstellen!
Ich heiße Sascha, bin 20 Jahre alt und komme aus dem Ruhrgebiet.
Ich habe dieses Jahr mein Abitur erlangt und warte nun auf einen Studienplatz im Bereich Rechtswissenschaft!

Ich hoffe, dass meine Frage halbwegs im richtigen Bereich gelandet ist!


Angenommen dem Herrn X, der bereits ein Jahr lang für eine Tankstelle als 400€ Aushilfe arbeitet, werden monatlich schwankende Beträge mit verschiedenen (vermutlich) ausgedachten Gründen ( Tankbetrug, der selbst beglichen werden muss, Fehlbestände in der Kasse etc.) vom Gehalt abgezogen.
Nun wurden Herrn X 1/6 seines Lohns abgezogen und er ist damit nicht einverstanden. Sein Chef kann ihm dafür keine Beweise vorlegen, um diese Abzüge zu belegen.
Wie sehen in solch einem Fall seine Handlungsmöglichkeiten aus?
Könnte er "drohen" die lokale Zeitung über das Vorgehen in diesem Betrieb zu informieren, um dadurch sein Geld zu bekommen?
Könnte er fristlos kündigen und das Geld durch einen Rechtsanwalt fordern? ( Fristlos daher, weil Herr X den Betrieb aufgrund obiger Gründe schnellstmöglich verlassen will)


Ich bedanke mich schonmal jetzt für eure Hilfe!

Gruß
Sascha
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 03:38
V.I.P.
 
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AW: Ärger mit Arbeitgeber

Na dann herzlich willkommen in der Runde!

Zitat:
Zitat von Saschae Beitrag anzeigen
Angenommen dem Herrn X, der bereits ein Jahr lang für eine Tankstelle als 400€ Aushilfe arbeitet, werden monatlich schwankende Beträge mit verschiedenen (vermutlich) ausgedachten Gründen ( Tankbetrug, der selbst beglichen werden muss, Fehlbestände in der Kasse etc.) vom Gehalt abgezogen.
Nun wurden Herrn X 1/6 seines Lohns abgezogen und er ist damit nicht einverstanden. Sein Chef kann ihm dafür keine Beweise vorlegen, um diese Abzüge zu belegen.
Damit ein Arbeitnehmer haftbar gemacht werden kann, muss schon ein gewisser Grad an Fahrlässigkeit vorliegen. Beim Tankbetrug kann ich überhaupt keine Fahrlässigkeit erkennen, hier handelt es sich um Fremdverschulden (des Betrügers). Der Tankstellenbetreiber muss sich hier mit anderen Mitteln schützen, so z.B. mit einer Kameraüberwachung, die ja einerseits abschreckt, andererseits im Falle des Betrugs zumindest das Kennzeichen liefert. Auf die Kasse hat der Mitarbeiter dagegen selber Einfluss, meist gibt es dazu sog. Mankovereinbarungen. Allerdings müssen Fehlbestände dann auch sauber dokumentiert werden (durch gemeinsame Übergabe). Hinterher kann ja jeder ankommen.

Zitat:
Wie sehen in solch einem Fall seine Handlungsmöglichkeiten aus?
Könnte er "drohen" die lokale Zeitung über das Vorgehen in diesem Betrieb zu informieren, um dadurch sein Geld zu bekommen?
Natürlich könnte er, aber Du wirst in einem Juraforum sicher etwas über die rechtlich sauberen Möglichkeiten erfahren wollen.

Zitat:
Könnte er fristlos kündigen [...] ( Fristlos daher, weil Herr X den Betrieb aufgrund obiger Gründe schnellstmöglich verlassen will)
Ob es dem Sachverhalt nach Herrn X nicht mehr zuzumuten ist, in der Tanke weiterzuarbeiten, und daher eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, sei mal dahingestellt. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass hier der Betreiber klagt.

Zitat:
Könnte er ... das Geld durch einen Rechtsanwalt fordern?
Den Anspruch auf Zahlung des einbehaltenen Lohns macht Herr X am besten beim Arbeitsgericht geltend. Denkbar wäre Klage oder Mahnbescheid. Dabei trägt jede Partei alle Kosten mit Ausnahme der Gerichtskosten selber. Herr X müsste also seinen Anwalt in jedem Fall selber bezahlen, auch wenn er gewinnt. Daher erscheint ein Mahnbescheid am sinnvollsten. Die Kosten dafür sind überschaubar und werden im günstigsten Fall vom säumigen Arbeitgeber übernommen. Informationen und Vordrucke zum arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren gibt es zuhauf im Netz.
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