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Abzocke beim Call center

Dies ist eine Diskussion zu Abzocke beim Call center innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 21.08.2006, 16:22
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Abzocke beim Call center

Folgender Sachverhalt:
Der D ist bei der X Gmbh als Call center agent beschäftigt.D arbeitet dort als freier Mitarbeiter auf Gewerbebasis.
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Bislang war die Arbeitsatmosphäre "recht locker" bei der X Gmbh.
Dies hat sich jedoch geändert:Im Krankheitsfall des Arbeitnehmers sollen jetzt ärtzliche Atteste vorgezeigt werden sonst ist der Arbeitnehmer fristlos gekündigt.

Jedoch ist das Vorzeigen von ärztlichen Attesten im Arbeitsvertrag nicht erwähnt ,ferner beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage.

Kann der Arbeitgeber dennoch seine Ansprüche durchsetzten?
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Alt 21.08.2006, 17:27
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AW: Abzocke beim Call center

Zitat:
§ 5 EntgFG - Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
...
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Attests ergibt sich aus der vorgenannten Vorschrift. Danach ist der Arbeitgeber auch berechtigt, ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Insofern ist die Anordnung in Ordnung.

Ob jedoch bei einem einmaligen Verstoß gegen diese Verpflichtung bereits eine außerordentliche Kündigung zulässig ist, ist eine andere Frage, die zumindest zweifelhaft ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 18:57
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AW: Abzocke beim Call center

Danke für die Antwort. Wie verhält sich die Tatsache ,daß die Einreichung der AU im Krankheitsfall gar nicht im Arbeitsvertrag erwähnt ist ??
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2006, 11:07
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AW: Abzocke beim Call center

Zitat:
Zitat von Brox
Danke für die Antwort. Wie verhält sich die Tatsache ,daß die Einreichung der AU im Krankheitsfall gar nicht im Arbeitsvertrag erwähnt ist ??
Angesichts des Umfangs unserer Zivilrechtsordnung kann und wird nicht alles in einem Vertrag geregelt. Theoretisch muss in einem Arbeitsvertrag gar nichts geregelt werden (das ist z.B. bei einem mündlichen Arbeitsvertrag der Fall), da im Zweifel dann die gesetzlichen Regelungen greifen. In dem von Dir genannten Fall ist eine Regelung auch nicht notwendig, da sich die Pflicht zum Attest aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz selbst und unmittelbar ergibt.
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Alt 24.08.2006, 23:39
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AW: Abzocke beim Call center

Zunächst einmal ist zu fragen, ob D überhaupt Arbeitnehmer ist. Da er freuberuflich unterwegs ist, würde ich davon erst einmal nicht ausgehen, sodass hier die 14tägige Kündigungsfrist gilt, unabhängig von der Krankmeldung. Anders sieht es aus, wenn D als Scheinselbstständiger zu bewerten ist und der Arbeitgeber hier das Modell nur gewählt hat, um aus der Sozialversicherung raus zu kommen. Dann ist D als Arbeitnehmer zu werten. Nur ist dann die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist , in diesem Fall fristlos zu kündigen. Das sehe ich oin diesem Fall nicht. Letztlich stellt sich die Frage nach der ordentlichen Kündigung, die aber - sofern Kündigungsschutz besteht - davon abhängig ist, ob es einen personen-, verhaltens-oder betriebsbedingten Grund gibt und ob diese Kündigung auch verhältnismäßig ist. Auch das sehe ich hier - vorausgesetzt es gibt keine einschlägigen Abmahnungen - nicht.
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Alt 25.08.2006, 10:02
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AW: Abzocke beim Call center

Zitat:
Zitat von advokat1971
Zunächst einmal ist zu fragen, ob D überhaupt Arbeitnehmer ist. Da er freuberuflich unterwegs ist, würde ich davon erst einmal nicht ausgehen, sodass hier die 14tägige Kündigungsfrist gilt, unabhängig von der Krankmeldung. Anders sieht es aus, wenn D als Scheinselbstständiger zu bewerten ist und der Arbeitgeber hier das Modell nur gewählt hat, um aus der Sozialversicherung raus zu kommen. Dann ist D als Arbeitnehmer zu werten. Nur ist dann die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist , in diesem Fall fristlos zu kündigen. Das sehe ich oin diesem Fall nicht. Letztlich stellt sich die Frage nach der ordentlichen Kündigung, die aber - sofern Kündigungsschutz besteht - davon abhängig ist, ob es einen personen-, verhaltens-oder betriebsbedingten Grund gibt und ob diese Kündigung auch verhältnismäßig ist. Auch das sehe ich hier - vorausgesetzt es gibt keine einschlägigen Abmahnungen - nicht.
Das dürfte hier aber nicht wirklich von Bedeutung sein.
a) Ein einziger Auftraggeber.
b) Weisungsrecht des Auftraggeber hinsicht Ort und Zeit der Arbeitsleistung.
Was auf dem Vertrag steht oder welche Motive der "Auftraggeber" hatte, ist für die Einstufung als Arbeitnehmer unerheblich.
Für solche Fälle haben Arbeitsrichter nur ein müdes Lächeln übrig!
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  #7 (permalink)  
Alt 25.08.2006, 10:09
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AW: Abzocke beim Call center

Zitat:
Zitat von Atlantis
Für solche Fälle haben Arbeitsrichter nur ein müdes Lächeln übrig!

Sie müssen erst einige Beiträge anderer Benutzer bewertet haben, bevor Sie Atlantis erneut bewerten können.

Besonders, da der Arbeitgeber in bildschöner, lehrbuchhafter Weise gerade sein Weisungsrecht ausübt. Nicht nur, daß er ein ärztliches Attest verlangt -das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für Arbeitsverhältnisse- er stützt sich hierbei auch auf sein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit und droht arbeitsrechtliche Konsequenzen an.

Ich würde sagen: Eigentor des Monats
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  #8 (permalink)  
Alt 25.08.2006, 22:00
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AW: Abzocke beim Call center

Ach ja, die Lehrbücher. Leider stehen die Lehrmeinungen nicht immer im Einklang mit dem, was das richtige Leben zu bieten hat, d.h. in vielen Fällen führt eine Beratung nach Lehrmeinung eher zum Haftpflichtfall als zu einer sachgerechten Lösung. Aber das ist ein anderes Thema.
Im Ernst, es spricht natürlich einiges, wenn nicht alles dafür, dass D hier Arbeitnehmer ist. Ich habe ja auch nicht behauptet, dass er es nicht ist. Anhand der Tatsache, dass das Indiz (und nur um solche dreht es sich, wenn man Selbstständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft prüft), nur für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, läßt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen, sodass man grundsätzlich einen Gedanken daran verschwenden kann, inwiefern dann infolge Freiberuflichkeit die 14 Tage Kü-Frist gelten. Für die Aussage, dass in solchen Fällen Arbeitsrichter nur ein müdes Lächeln haben, sollte man schon mal einen in der Praxis gesehen haben und nicht nur aus dem Lehrbuch wissen, dass es einen gibt. Eigentore sollten nur dann bewertet werden, wenn es um Ballspiele geht, nicht aber wenn z. B. ein Weisungsrecht bzgl. der Arbeitszeit aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht. Im übrigen fallen mir eine ganze Reihe anderer Beispiele ein, in denen außerhalb einer Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung ärtzliche Atteste zum Nachweis einer Erkrankung eine Rolle spielen.
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  #9 (permalink)  
Alt 26.08.2006, 17:33
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AW: Abzocke beim Call center

Zitat:
Zitat von advokat1971
Ach ja, die Lehrbücher. Leider stehen die Lehrmeinungen nicht immer im Einklang mit dem, was das richtige Leben zu bieten hat, d.h. in vielen Fällen führt eine Beratung nach Lehrmeinung eher zum Haftpflichtfall als zu einer sachgerechten Lösung. Aber das ist ein anderes Thema.
Im Ernst, es spricht natürlich einiges, wenn nicht alles dafür, dass D hier Arbeitnehmer ist. Ich habe ja auch nicht behauptet, dass er es nicht ist. Anhand der Tatsache, dass das Indiz (und nur um solche dreht es sich, wenn man Selbstständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft prüft), nur für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, läßt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen, sodass man grundsätzlich einen Gedanken daran verschwenden kann, inwiefern dann infolge Freiberuflichkeit die 14 Tage Kü-Frist gelten. Für die Aussage, dass in solchen Fällen Arbeitsrichter nur ein müdes Lächeln haben, sollte man schon mal einen in der Praxis gesehen haben und nicht nur aus dem Lehrbuch wissen, dass es einen gibt. Eigentore sollten nur dann bewertet werden, wenn es um Ballspiele geht, nicht aber wenn z. B. ein Weisungsrecht bzgl. der Arbeitszeit aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht. Im übrigen fallen mir eine ganze Reihe anderer Beispiele ein, in denen außerhalb einer Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung ärtzliche Atteste zum Nachweis einer Erkrankung eine Rolle spielen.

Genau!! Einsicht ist der erste Weg zur Besserung.

Wenn Du dann irgendwann mal einen Richter gesehen und erlebt hast, kannst Du wieder aus dem Sandkasten kommen!

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Spaß dabei, darzulegen dass ein Callcenteragent selbstständig tätig sein soll, kommen und gehen kann, wann und arbeiten wo er will und er diesbezüglich keinem Weisungsrecht des "Auftraggebers" unterworfen wäre. Ein Call-Center, das so arbeiten würde, hätte keine lange Überlebensdauer. Bereits die Art der Tätigkeit als solche spricht deshalb gegen die Annahme von Weisungsfreiheit hinsichtlich Ort und Zeit des "Auftragnehmers", d.h. von Selbstständigkeit. Aber beschäftige Du Dich weiter mit akademisch-theoretischen Problemen und belehre andere lieber nicht darüber, was in der Praxis so los ist und was nicht. Denn wer derart am Wortlaut eines Sachverhalts klebt und sich nicht über die praktischen Zusammenhänge klar werden kann, der sollte andere nicht über praktische Arbeitsweise belehren.
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  #10 (permalink)  
Alt 26.08.2006, 22:30
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AW: Abzocke beim Call center

Der Sachverhalt ist nicht so umfassend, dass eine abschliessende Bewertung möglich ist. Das hat auch nichts mit Kleben am Sachverhalt zu tun, weil sich eine Frage nur dann zielsicher beantworten läßt, wenn alle erforderlichen Informationen bekannt sind. Und mit Lehrbüchern habe ich nicht angefangen, zumal ich dieses Stadium zum Glück schon lange hinter mir habe und über genug Praxis verfüge.

Dass Call-Center, die mit "Freiberuflern" arbeiten, nicht lange überleben, mag durchaus sein, ist hier aber nicht die Frage, weil es sagt nichts darüber aus, dass es nicht doch auch so gemacht wird. Allerdings denke ich nicht, dass wir uns in eine Diskussion stürzen sollten, die sich um die verschiedenen Arten des Call-Center-Betriebs drehen. Das war auch nicht der Gegenstand der ursprünglichen Fallfrage. Die ist denke ich beantwortet.
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