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Abschlagszahlung im Folgemonat für vergangenen Monat!? Erlaubt??

Dies ist eine Diskussion zu Abschlagszahlung im Folgemonat für vergangenen Monat!? Erlaubt?? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2007, 20:19
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Unhappy Abschlagszahlung im Folgemonat für vergangenen Monat!? Erlaubt??

Hallo,
Mitarbeiter (MA) fängt bei einer Zeitarbeitsfirma (ZF) an, nicht nur das ZF schlecht bezahlt, am Ende des Monats gibt es nur eine Teil des Geldes und den Rest bekommt man in der Mitte des darauf folgenden Monat.
Z. B. Der Mai ist vorbei und MA bekommt nur die Hälfte des Gehalts am Ende des Monats Mai. Die zweite Hälfte des Mai-Gehalts bekommt MA mitte Juni.
Ist das erlaubt???

Würde mich wirklich über eine Antwort freuen.

Lieben Gruß
Ute
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2007, 20:34
XyX XyX ist offline
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AW: Abschlagszahlung im Folgemonat für vergangenen Monat!? Erlaubt??

Zitat:
Zitat von Ute1905
Ist das erlaubt?
Hallo, ja das kann so vereinbart werden und ist auch nicht verboten. Man könnte auch die ganze Zahlung für z.B. den 15. des Folgemonats vereinbaren ... wäre auch legitim.

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2007, 08:56
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AW: Abschlagszahlung im Folgemonat für vergangenen Monat!? Erlaubt??

Hallo,

vielen Dank für die prompte Meldung. Dann weiß MA bescheid.

Herzlichen Gruß
Ute
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