Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung Krankmeldung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Abmahnung Krankmeldung Zur dieser Zeit hat Sie in der Firma angerufen, die Leitung war jedoch dauernd besetzt. Nach mehreren Versuchen (vermutlich ca. 10 Min) hat sie sich dann aber auf der Couch hingelegt und ist dabei eingeschlafen. Um ca. 10:00 Uhr wurde sie wach und hat leider den Arbeitgeber jetzt nicht angerufen, sondern ist direkt zum Arzt gegangen. Arzt stellte eine AU Bescheinigung aus, welche Herr X noch am gleichen Tag für Frau X persönlich beim Wachmann (Werkstor) abgegeben habt (ca. 11:30 Uhr). Damit war die Sache für X "erledigt". Die weiteren AUs wurden dann immer fristgemäß persönlich von Herrn X für Frau X auch beim Wachmann abgegeben. Heute war Frau X in der Arbeit und erhielt eine Abmahnung, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht sofort (Arbeitsbeginn) angezeigt. Dass die AU um 11:30 vorlag wäre -> egal, auf das Besetztzeichen beim Telefonieren ist keiner eingegangen. In ihrem Arbeitsvertrag findet Frau X zur Krankmeldung nichts. Angesichts dieser Tatsachen, reicht es nicht aus, dass die AU mittags am ersten Tag abgegeben wurde? @zur Abmahnung = Frau X habe diese zwar mitgenommen, aber nichts unterschrieben. Bitte um Rat, vielen Dank! |
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| AW: Abmahnung Krankmeldung Da gibt es nix zu raten ausser sich zu merken, das 10 min. nach "Arbeitsbeginn" einzuschlafen suboptimal sind. Die Abmahnung an sich ist auch nicht schädlich sondern soll nur vertragswidriges Verhalten anzeigen ( Der Wiederholungsfall wäre u.U. problematisch ) Wenn die AN in Zukunft ihre Anzeigepflicht etwas hartnäckiger verfolgt, statt nach 10 min einzuschlafen ist alles in Butter. ( Wo es ein Werktor mit Wachmann gibt, stehen meist auch mehrere Telefone - oder ? )
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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