Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? Angenommen : Bedienstete x hätte um 13 Uhr Feierabend. A muss sie ablösen es sind noch Sachen zu übergeben. Sog fliegender Wechsel. Die Bahn von A hat Verspätung mit dem Auto oder Taxi zu fahren sieht sie nicht ein. Nun es kommt wie es kommen muss: A kommt erst 13:02 an und X kann erst 13:05 gehen. Mal rein vom rechtlichen: Kann A deswegen ein Abmahnung vom Arbeitgeber bekommen? Thx |
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? Kann ich nicht belegt beantworten. Auch hier nur eine Meinung: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberli...ahnung-muster/ Bei 1-5 Minuten macht es keinen Sinn - nunja. Immer aber gilt die Verhältnismäßigkeit. Und da denke ich, ist bei einer einmaligen Verspätung bis 5 Minuten sicher nur eine mündliche Ermahnung angemessen. Aus meiner Sicht auch eine Frage der FOLGEN. Geht beim Discounter Kassiererin B wegen Kassiererin A mal 5 Minuten später, so ist das als Einzelfall recht unerheblich. Wartet aber eine komplette Schicht von 100 Leuten 5 Minuten und wurde vorher Termintreue im Vertrag vereinbart, so kann das anders aussehen. Tagesschau Start um 20:05 geht auch gar nicht. Grundsätzlich ist ein AG frei, wegen einer Kleinigkeit abzumahnen. Der AN kann dann aber durchsetzen, dass eine unberechtigte Abmahnung zurückgenommen und aus der Personalakte entfernt wird. Relevant auch die Frage einer Entschuldigung vor verspäteter Ankunft. Bei 1-5 Minuten würde man dadurch aber womöglich noch 1-3 Minuten später kommen. Damit sollte die Geringfügigkeit bei normaler Beschäftigung erwiesen sein.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? auch völlig unbelegt, aber: In einer Welt in der wegen 2 Brötchen gekündigt werden kann ist sicher auch eine Abmahnung wegen 2 Minuten möglich ... |
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? zu spät ist zu spät. natürlich darf abgemahnt werden, wo würde man denn die abmahngrenzegrenze ziehen wollen - 5 min oder erst 12? dass das einmalig wegen 2 minuten zu 99% wohl unterbleiben wird, ist eine andere sache. |
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? Wie sähe es aus wenn absehbar war dass man zu spät kommt und dann Bahn fährt obwohl per PKW die Pünktlichkeit gegeben wäre? |
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? Zitat:
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? Zitat:
Hier geht es ja nicht um "die Schwere der Schuld", sondern nur darum, dass der vertraglich vereinbarte Arbeitsantritt nicht rechtzeitig erfolgte.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? Ja!! Die zu späte Bahn fällt unter höhere Gewalt, wenn nicht absehbar war, dass die Bahn zu spät kommt. Absehbar wäre es, wenn die Bahnen des öfteren zu spät kommen. Dann muss der AN dafür sorgen, dass er rechtzeitig das Haus verlässt. Ähnlich wie beim Wetter: Wetterbericht sagt, Schnee und Sturm an, der AN fährt aber nicht früher los, sondern zu seiner üblichen Zeit. Da hätte er Pech. denn es war absehbar, dass der Arbeitsweg länger dauert. Man möge sich von der Verkehrsgesellschaft ein Schriftstück geben lassen, dass die Bahn an besagtem Tag zu spät war. Sollte der AG später eine Kündigung auf diese Abmahnung stützen wollen, so hat man gute Karten beim Kündigungsschutzprozess.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Abmahnung/ Ermahnung wegen 2 Minuten? @Casa Das sind dann Dinge, die die Beurteilung der Umstände in einem Gerichtsprozess betreffen/würdigen und die Frage der Verhältnismäßigkeit von "Verfehlung" zu "Berechtigung" zur Kündigung. Da kann das das dann wieder ganz anders aussehen, das stimmt! Aber abmahnen kann der AG schon wegen jeder Kleinigkeit. Wie sinn- und effektvoll das ist, ist eine andere Frage. Mahnt der AG aber jedes Mal wegen 2 Min. ab und kommt das häufig vor, wird das wieder anders beurteilt. Wenn AG einen AN loswerden wollen, sprechen sie wegen jedem Sch** ne Abmahnung aus. Das ist halt das Spiel.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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