Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung durch Nebentätigkeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| AW: Abmahnung durch Nebentätigkeit Die Abmahnung gilt nur für einen wiederholten Verstoss gegen den abgemahnten Vertragsverstoss. Zitat:
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| AW: Abmahnung durch Nebentätigkeit Außerdem sollte der AN vorsorglich prüfen, ob die erhaltene Abmahnung überhaupt gerechtfertigt war oder ob sich der AG hier möglicherweise auf ungültige Vertragsklauseln berufen haben könnte. Das Thema hatten wir erst vor kurzem ausgiebig debattiert.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Abmahnung durch Nebentätigkeit Was heißt denn unerlaubte Tätigkeit? Grundsätzlich muss der AG eine weitere Tätigkeit nicht genehmigen. Einschränkungen bei weiteren Tätigkeiten ergeben sich aus Vertrag oder durch Gesetz (Wettbewerbsverbot) oder aus Aspekten des Arbeitszeitgesetzes (maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche). |
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