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Abmahnung durch Nebentätigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung durch Nebentätigkeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 23.11.2011, 20:06
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Red face Abmahnung durch Nebentätigkeit

Man nehme an, ein Arbeitnehmer erhält von seinem Vorgesetzten eine Abmahnung aufgrund von unerlaubten Nebentätigkeiten. Schwebt dieser Arbeitnehmer nun ständig in Gefahr, bei einem weiteren Fehlverhalten (fristlos) gekündigt zu werden oder gilt die Abmahnung in diesem Fall nur für unerlaubte Nebentätigkeiten. Wenn der Arbeitnehmer z.B. zu spät zur Arbeit kommen würde, könnte er dann auch (fristlos) gekündigt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 20:25
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AW: Abmahnung durch Nebentätigkeit

Die Abmahnung gilt nur für einen wiederholten Verstoss gegen den abgemahnten Vertragsverstoss.

Zitat:
Wenn der Arbeitnehmer z.B. zu spät zur Arbeit kommen würde, könnte er dann auch (fristlos) gekündigt werden?
Einmaliges zu spät kommen rechtfertigt sicherlich keine fristlose Kündigung. Der AG müsste den Vertragsverstoss erst abmahnen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 21:05
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AW: Abmahnung durch Nebentätigkeit

Außerdem sollte der AN vorsorglich prüfen, ob die erhaltene Abmahnung überhaupt gerechtfertigt war oder ob sich der AG hier möglicherweise auf ungültige Vertragsklauseln berufen haben könnte. Das Thema hatten wir erst vor kurzem ausgiebig debattiert.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 22:13
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AW: Abmahnung durch Nebentätigkeit

Was heißt denn unerlaubte Tätigkeit?

Grundsätzlich muss der AG eine weitere Tätigkeit nicht genehmigen.

Einschränkungen bei weiteren Tätigkeiten ergeben sich aus Vertrag oder durch Gesetz (Wettbewerbsverbot) oder aus Aspekten des Arbeitszeitgesetzes (maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche).
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