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Abmahnung dann Gehaltskürzung

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung dann Gehaltskürzung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 05.01.2012, 16:36
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Abmahnung dann Gehaltskürzung

Angenommen ein Mitarbeiter bekommt eine Abmahnung aufgrund der Tatsache das er seiner Arbeit nicht gewissenhaft nachgekommen ist,
kann der Arbeitgeber ihm in folge dessen eine Abmahnung erteilen und das Gehalt kürzen?

Die nicht gewissenhaft durchgeführte Arbeit könnte man auch durch Geschäftsschädigendes Verhalten austauschen!


Hoffe es gibt eine Antwort hierfür
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 18:04
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AW: Abmahnung dann Gehaltskürzung

Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, hat der AN Anspruch auf Lohn/Gehalt laut Vertrag. Die Abmahnung berechtigt zu gar nichts. Falls im Vertrag nur eine feste Summe steht, ist die trotz allem weiter zu zahlen.
Gibt es irgendwelche leistungs-/erfolgsabhängigen Komponenten, kann die der AG einbehalten, falls AN eben nicht entsprechend geleiste hat.
Erlaubt der Vertrag rechtswirksam Abzüge bei Fehlverhalten oder mangelhafter Leistung, so sind sie eben erlaubt.
Eventuelle berechtigte (Schadenersatz-)Forderungen des Arbeitgebers dürfen wahrscheinlich auch einbehalten werden, so wie ja auch Lohn und Gehalt gepfändet werden darf.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 19:40
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AW: Abmahnung dann Gehaltskürzung

Zitat:
Eventuelle berechtigte (Schadenersatz-)Forderungen des Arbeitgebers dürfen wahrscheinlich auch einbehalten werden, so wie ja auch Lohn und Gehalt gepfändet werden darf.
Dann aber bitte erst mit einem Titel und nicht einfach mal so.
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