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Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 13.12.2011, 14:33
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Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Hallo zusammen,

folgende fiktive Frage:
Mitarbeiter "A" sitzt für seinen Arbeitgeber "B" bei Kunde "C" am Empfang. B möchte natürlich den Stundenlohn etwas drücken und zahlt für die im Tarifvertrag einfachste und günstigste Tätigkeit. Ein "Upgrade" würde es geben, wenn A eine Telefonzentrale bedienen würde.

Nun folgendes: A hat 2 Telefonapparate am Arbeitsplatz und nimmt täglich zwischen 80 und 120 Anrufen entgegen (neben diversen anderen Tätigkeiten). Von diesen Anrufen werden nur etwa 10 weitergeleitet, alle anderen werden bearbeitet (da handelt es sich um Reservierungen u.ä.).

Ab wann kann man dazu "Telefonzentrale" sagen? Ist irgendwo ein Mindestvolumen an Anrufen bekannt oder wie stellt man dies fest?

Gruß
Ben
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 18:16
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Zitat:
Zitat von Ben.2007 Beitrag anzeigen
Mitarbeiter "A" sitzt für seinen Arbeitgeber "B" bei Kunde "C" am Empfang.
Als Leiharbeiter?

Zitat:
B möchte natürlich den Stundenlohn etwas drücken und zahlt für die im Tarifvertrag einfachste und günstigste Tätigkeit. Ein "Upgrade" würde es geben, wenn A eine Telefonzentrale bedienen würde.

Nun folgendes: A hat 2 Telefonapparate am Arbeitsplatz und nimmt täglich zwischen 80 und 120 Anrufen entgegen (neben diversen anderen Tätigkeiten). Von diesen Anrufen werden nur etwa 10 weitergeleitet, alle anderen werden bearbeitet (da handelt es sich um Reservierungen u.ä.).
Das würde ich jetzt nicht wirklich "Telefonzentrale" nennen.

Zitat:
Ab wann kann man dazu "Telefonzentrale" sagen? Ist irgendwo ein Mindestvolumen an Anrufen bekannt oder wie stellt man dies fest?
Wenn das nicht irgendwie aus dem Tarifvertrag ableitbar ist, wird das letztlich nur ein Arbeitsgericht klären können.

"Telefonzentrale" wäre für mich aber ganz klar ein Aufgabenbereich, der hauptsächlich darin besteht, eingehende Telefonanrufe auf interne Anschlüsse weiterzuverteilen, Anrufern ggf. Auskunft zu geben, wer für ihr Anliegen zuständig ist (und sie weiterzuverbinden) und ähnliches mehr.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 14.12.2011, 08:45
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Guten Morgen und Danke für die schnelle Antwort,

ja, als "Leiharbeiter". Bis ich mich damit beschäftigen musste, dachte ich auch, Telefonzentrale sei ein Arbeitsplatz, an dem nur telefoniert wird.
Im Tarifvertrag NRW (für Wach und Sicherheitsgewerbe) steht unter Punkt 10: "...indem er im Empfangsdienst tätig ist und dem auch die Überwachungsfunktion von technischen Anlagen und die Bedienung der Telefonzentrale obliegt."

Eine Telefonzentrale ist allerdings selten gleichzeitig ein Empfang, bzw. kenn ich es in dieser Form gar nicht. Aber ich kenne Empfänge mit hohem Telefonaufkommen. Daher denke ich, dass so etwas gemeint ist. Und da das Arbeitsgericht selbst etwas unschlüssig ist, ab wann man Telefonzentrale sagen kann, dies aber für den fiktiven Fall entscheidend ist, habe ich die Hoffnung, dass es eine bestimmte Definition gibt. Immerhin liegen zwischen Punkt 9 (ohne Telefonzentrale) und Punkt 10 0,49 Euro pro Stunde. Da wäre es sinnvoll, wenn es nicht nur in der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers liegt, wieviel er zahlen möchte, weil er behauptet, dies sei z.B. keine Telefonzentrale

Vielleicht hat sonst noch jemand eine Idee...
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 09:32
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Als was wird denn die Tätigkeit bezeichnet?

Und in welcher Entgeltgruppe ist der Mitarbeiter?

Gibt es weitere Mitarbeiter bei Kunde C die ggf. eine Berufsausbildung haben und den Arbeitsplatz des A in seiner Abwesenheit besetzen?


Ausschlaggebend für die Eingruppierung in eine Entlgeltgruppe ist die Tätigkeit die ausgeführt wird.

Ich sehe hier mindestens Entgeltgruppe 2.
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Alt 14.12.2011, 12:16
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Es läuft unter der Bezeichnung "Empfangs- und Pförtnerdienste".
Je nach Arbeitsaufwand und Tätigkeiten wird dann im LTV unterschieden. Aufbauend auf Punkt 7 (Pförtnerdienst in geschlossenen Objekten), geht es über verschiedene Steigerungen bis Punkt 10 (mit Telefonzentrale).
Und eben genau darum gehts halt.
Mitarbeiter A war urspr. in 7, hat dann (vor Gericht) durchgesetzt, dass es mind.! 9 ist und nun ggeht es um einen Nachweis der Telefonzentrale. Das Gericht selbst ist sich nicht sicher
Es gibt einen Kollegen, der zusammen mit A den Empfang besetzt.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 18:00
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Anzahl und Bauart der zu benutzenden Telefone sollte für diese Frage unwesentlich sein.
Eine Telefonzentrale halte ich im Regelfall für dann gegeben, wenn ein Unternehmen(-sbereich) nur unter einer Zentralrufnummer zu erreichen ist und der Mitarbeiter dort überwiegend (vor-)sortieren muss, welche Anrufe er wohin weiterzuleiten, auf später vertrösten oder ganz abzuwimmeln hat.
Nimmt er über das Telefon überwiegend selbst Aufträge entgegen oder besorgt sich Informationen, die er für seine Arbeit benötigt, ist es keine Zentrale.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 14.12.2011, 18:30
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Hey Motzmecker

Mal wieder eine ziemlich einleuchtende Antwort...ich hätte es zwar lieber anders gehabt, eine Telefonzentrale "leichter dahinmanövriert"...

Ich habe mir da aber auch noch Gedanken drüber gemacht undfrage mich nun, ob es überhaupt, wie in dem Tarifvertrag beschrieben, Empfänge gibt, MIT Telefonzentrale.
Denn wenn die "Hürde" den Punkt zu erfüllen, so hoch liegt, dass dem Gericht nichts vergleichbares einfiel...

Aber wenn es so ist, wie Du beschreibst, ist es ja fast schon ungerecht:
Die Mitarbeiter der "richtigen" T.-Zentrale haben kaum Arbeit, müssen die Anrufer nur weiterleiten, bzw. Notizen machen und bekommen 0,49 Euro mehr.
Die Kollegen aus dem fiktiven Fall erhalten z.B. die gleiche Anzahl an Anrufen, leiten diese aber nicht weiter, sondern bearbeiten sie, was arbeitsintensiver ist. Heißt, sie müssen Raumanfragen für Besprechungsräume beantworten, Parkplätze in den Tiefgaragen reservieren u.ä.
Mit Sicherheit nicht leichter, als auf die "Weiterleiten-Taste" drücken und auflegen. Oder seh ich das eventuell falsch?
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  #8 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 18:40
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Das dürfte dann aber unter "einfacher Pförtnerdienst" nicht mehr richtig eingestuft sein. Ein "einfacher Pförtner" wäre in meinem Untenehmen nicht mal befugt, sowas zu tun, weil ich dazu jemanden einstellen würde, der das gar nicht können braucht.
Anderswo machen das Assistent(-inn-)en der Geschäftsführung. (Diese Aussage ist aber so fiktiv wie mein Unternehmen.)
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  #9 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 19:03
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

In meinem Fall / Unternehmen sitzen die Kollegen vom Sicherheitsdienstleister dort und machen den Job für den Lohn unter Punkt 7 im LTV (unter 8 Euro).

In diesem Fall ist es aber definitiv keine Pförtner-"Lounge" oder ähnliches, sondern ein Empfang mit Kundenkontakt.

Wäre es mein Unternehmen, würde ich da 2 passable und tageslichttaugliche Damen hinsetzen und entsprechend vergüten, damit diese auch angenehm gelaunt zur Arbeit kommen *siehe Visitenkarte des Unternehmens.

Ich würde jedenfalls vermeiden wollen, meine Mitarbeiter offen um jeden Cent zu drücken.

Um nicht zu weit von der Telefonzentrale zu rücken: Falls noch jemandem etwas gutes einfällt, wie man aus der Anfangsbeschreibung des Arbeitsplatzes eine Telefonzentrale macht, bin ich sehr dankbar!
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  #10 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 22:44
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AW: Ab wann darf man sich Telefonzentrale nennen?

Tja, hätte B doch nur was Vernünftiges gelernt und wäre er (sie) zur rechten Zeit im richtigen Dorf bei der richtigen Firma zur Stelle gewesen ...
... ist mir aber auch nicht so richtig gelungen.

Ich glaube, hier um die tarifliche Eingruppierung der Tätigkeit zu streiten, hilft nicht wirklich weit vorwärts. Ich finde, es wäre angemessen, vergleichend zu argumentieren und dazu das hier mal unter Berücksichtigung der Inflationsrate in das neue Jahrtausend zu interpolieren.
__________________
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