Dies ist eine Diskussion zu §§4,5 Urlaubsgesetz innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| §§4,5 Urlaubsgesetz Damit hab ich aber gerade ein Verständnisproblem. Hat damit ein Arbeitnehmer, der im Kalenderjahr noch nirgendwo anders gearbeitet und Urlaub bekommen hat und beispielsweis am 1.Juni eine Beschäftigung aufnimmt, nach Ablauf der 6 Monate Wartezeit ab 1.Dezember wirklich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub? Den Gesetzestext verstehe ich so, kann aber nicht glauben, dass da nicht doch noch was versteckt ist.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: §§4,5 Urlaubsgesetz Der volle Urlaubsanspruch dürfte 7/12 betragen und nicht 12/12. Für genauere Informationen müsste man das Kommentar lesen. Mir wäre nicht bekannt, dass der AN dann Urlaub für das volle Jahr erhält, wenn er in dem Jahr nur 7 Arbeitsmonate hat. |
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| AW: §§4,5 Urlaubsgesetz Genau so ist es. |
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| AW: §§4,5 Urlaubsgesetz Wie kann denn ein voller Urlaubsanspruch nur die Teilmenge sein? Das ist doch rein mathematisch schon gar nicht möglich. Zitat:
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| AW: §§4,5 Urlaubsgesetz Die Gesetzestexte geben in ihrer einfachen und schnörkellosen Formulierung für Auslegung und Interpretation aber eigentlich sehr wenig Spielraum. Da wir jetzt schon zwei sind, die die Sache gleich betrachten, finde ich es nur noch schade, aus dieser Erkenntnis vorläufig selbst keinen praktischen Nutzen ziehen zu können.
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| §7(2) Urlaubsgesetz | Arbeitsrecht | 14.11.2011 16:05 |
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