
05.05.2012, 22:17
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2010
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| AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"? Kann aber immer passieren, dass man verunfallt o.ä.
Streiten kann man sich später immer noch, wobei ich im Moment aber davon ausgehe, dass die 1. Klausel wirksam und die 2. Klausel unwirksam ist.
Die Folge, wenn man tatsächlich 12 Monate krank ist, wäre, dass man lediglich den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (bei einer 5 Tage-Woche) oder 24 Tage (bei einer 6-Tage-Woche) hat.
Bezüglich der 2. Klausel könnte man die Urlaubsabgeltung noch nach dem 31.03. des Folgejahres beanspruchen.
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