Einzelnen Beitrag anzeigen

  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 13:57
motzmecker motzmecker ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.807
97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)  
AW: Urlaubsanspruch für Kreuzfahrt-Reise bei Neueinstellung?

Ich würde neben allgemeiner Zustimmung noch anfügen, dass auch kein alteingesessener AN Anspruch auf Urlaub zum Termin der von ihm vorab günstig gebuchten Reise hat, sofern ihm das nicht vorher ausdrücklich zugesagt wurde.
Der AG muss einen gewissen Umfang an Urlaub gewähren und soll bei der terminlichen Festlegung die Interessen des AN berücksichtigen. Selbst das "muss" im letzten Satz kann aber noch eingeschränkt werden.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten