
29.01.2012, 13:57
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Oct 2010 Ort: Südostneufünfland Alter: 48
Beiträge: 2.807
| |
| AW: Urlaubsanspruch für Kreuzfahrt-Reise bei Neueinstellung? Ich würde neben allgemeiner Zustimmung noch anfügen, dass auch kein alteingesessener AN Anspruch auf Urlaub zum Termin der von ihm vorab günstig gebuchten Reise hat, sofern ihm das nicht vorher ausdrücklich zugesagt wurde.
Der AG muss einen gewissen Umfang an Urlaub gewähren und soll bei der terminlichen Festlegung die Interessen des AN berücksichtigen. Selbst das "muss" im letzten Satz kann aber noch eingeschränkt werden.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |