Thema: Arbeitsrecht
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Alt 17.01.2012, 08:22
Ruediger63 Ruediger63 ist offline
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Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer ist in Teilzeit beschäftigt, arbeitet jedoch bereits 1 Jahr in Vollzeit. Krankheit und Urlaub werden wie im Arbeitsvertrag geregelt nur in Teilzeit vergütet.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vollzeiteinstellung ?

Vorgesetzter des Arbeitnehmers ist ebenfalls Mitglied im Betriebsrat wie ist das rechtlich zu bewerten wenn.

1. Vorgesetzter den Arbeitnehmer mobbt
2- Vorgesetzter die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Ruhezeiten von 11 Std. im Schichtwechsel nicht einhält.
3. Den Arbeitnehmer öfters 11 Tage durchgehend (auch Sonntags) beschäftigt.
4. Deen Arbeitnehmer unter Androhung der Entlassung drängt trotz bestehender Krankmeldung arbeiten zu gehen und es dabei zum Arbeitsunfall kommt.
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