
07.09.2010, 15:02
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2006 Alter: 41
Beiträge: 10.147
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| AW: Keine Gehaltserhöhung aufgrund nicht bestandener Probezeit Zitat:
Zitat von fle09 | Erklärung Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigungsschutzklage könnte bewirken, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Zitat:
Zitat von fle09 Bestünde dann die Chance, dass die Kündigung unwirksam wäre und das Beschäftigungsverhältnis wieder unbefristet wäre? | Das Arbeitsverhältnis ist auch so unbefristet. Es ist lediglich gekündigt. Zitat:
Zitat von fle09 Und bis wann müßte solch eine Klage eingereicht werden? | Siehe § 4 Satz 1 KSchG.
Gruß
Pro |