Hmmm,
dass die €400-Kräfte auch "
gezählt" werden, ist ein interessanter Punkt, das war mir so gar nicht klar.
Ab wie vielen Angestellten gilt denn das
Kündigungsschutzgesetz?!
( Waren das nicht 7 Leute... oder doch 12?!

)
Ihr müsst meine Ahnungslosigkeit entschuldigen, ich selber bin noch fiktiver Student und informiere mich hier quasi im Auftrag meiner fiktiven Eltern.
Zum Punkt mit der "sozialen Rechtfertigung": Da würde dann wahrscheinlich wirklich nur noch die Beratung eines Fachanwalts helfen (ist halt sehr speziell)... das wollten wir uns ja im Grunde ersparen. Naja.
Hab schon mitbekommen, dass es da einen Berechtigungsschein vom
Amtsgericht für Beratungshilfe gibt. Zur Not müssen wir wohl diesen Weg gehen.
Aber: Falls es doch noch jemanden gibt, der Bescheid weiss, wie das mit dem BAT und der Schutzwürdigkeit läuft, ich warte noch mal ein paar Tage ab. Die Hoffnung stirbt zuletzt, nicht wahr?!
Dank soweit für Eure Hilfe...
De Kölsche Jong