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Alt 30.07.2010, 13:52
hera hera ist offline
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AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Kein Dienstvertrag!
so schnell geb ich nicht auf:

§ 611 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag.(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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