
16.01.2009, 13:08
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| V.I.P. | | Registriert seit: Sep 2008
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten LAG Hamm, Urt. v. 14.02.2001 14 Sa 1829/00 Zurückbehaltungsrecht: Außerordentliche Eigenkündigung Zahlungsverzug
Die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers verbunden mit sofortiger Arbeitsniederlegung wegen von ihm erwarteter verspäteter Gehaltszahlung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Vergütung erfolgt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.
Ebenfalls interessant ist das BAG Urteil 17. 1. 2002 (2 AZR 494/ 00): http://lexetius.com/2002,1391, insbesondere die RN 19.
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