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Alt 16.01.2009, 13:08
Ed van Schleck Ed van Schleck ist offline
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AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten

LAG Hamm, Urt. v. 14.02.2001 – 14 Sa 1829/00

Zurückbehaltungsrecht: Außerordentliche Eigenkündigung – Zahlungsverzug

Die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers verbunden mit sofortiger Arbeitsniederlegung wegen von ihm erwarteter verspäteter Gehaltszahlung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Vergütung erfolgt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.

Ebenfalls interessant ist das BAG Urteil 17. 1. 2002 (2 AZR 494/ 00): http://lexetius.com/2002,1391, insbesondere die RN 19.
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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