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Alt 09.01.2009, 20:49
XyX XyX ist offline
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AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung bei längerer Krankheit

Zitat:
Zitat von Netlex
oder muss der AN erst wieder gesund sein, damit er seine Leistungen erhalten kann?
Ja, muss er. Das wird so gehandhabt, als wenn das Arbeitsverhältnis noch bestehen würde und da muss der Urlaub bis 31.03. des Folgejahres gewährt und genommen werden, damit er nicht verfällt.
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