
09.01.2009, 20:49
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| V.I.P. | | Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 2.532
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| AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung bei längerer Krankheit Zitat: |
Zitat von Netlex oder muss der AN erst wieder gesund sein, damit er seine Leistungen erhalten kann? | Ja, muss er. Das wird so gehandhabt, als wenn das Arbeitsverhältnis noch bestehen würde und da muss der Urlaub bis 31.03. des Folgejahres gewährt und genommen werden, damit er nicht verfällt. |