
25.03.2008, 08:49
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| V.I.P. | | Registriert seit: Oct 2007
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Zitat: |
Zitat von XyX Wieso? Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber ohne "Wenn und Aber" zugebilligt, dass er die Vorlage der AU früher verlangen kann. | So einfach kann man meines Erachtens das billige Ermessen nicht wegwischen. Der AG darf dieses Instrument nämlich nicht nutzen um einzelne Arbeitnehmer aus irgend welchen anderen Gründen zu drangsalieren. |