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Alt 25.03.2008, 08:49
Van Nille Van Nille ist offline
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AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein"

Zitat:
Zitat von XyX
Wieso? Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber ohne "Wenn und Aber" zugebilligt, dass er die Vorlage der AU früher verlangen kann.
So einfach kann man meines Erachtens das billige Ermessen nicht wegwischen. Der AG darf dieses Instrument nämlich nicht nutzen um einzelne Arbeitnehmer aus irgend welchen anderen Gründen zu drangsalieren.
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