Dies ist eine Diskussion zu 1 Arbeiter & 1 Chef => aber 3 Arbeitsverträge? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
| Umfrageergebnis anzeigen: Welcher Arbeitsvertrag gilt? | |||
| Der befristete Vertrag gilt weiter MIT 6 Mo Kündigungsfrist. | | 0 | 0% |
| Der befristete Vertrag gilt weiter OHNE 6 Mo Kündigungsfrist. | | 0 | 0% |
| Der neue Vertrag wurde stillschweigend anerkannt. | | 0 | 0% |
| Es ist ein Arbeitsverhältnis lt. BGB entstanden. | | 0 | 0% |
| Teilnehmer: 0. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| bei der letzten Party folgenden recht unrealistisch fiktiven Fall ausgeknobelt. Welcher der beiden Arbeitsvertrage gilt oder ist es ein mündlicher Arbeitsvertrag nach BGB? Karl Fleißig ist in einem befristeten Vertrag angestellt mit Aussicht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Formulierung: "Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis 31.3."). Bei den Verhandlungen zum Abschluß des befristeten Vertrages machte Karl deutlich daß er die Formulierung "Nach Ende der Befristung gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende" im späteren unbefristeten Vertrag nicht akzeptieren werde und sie auch aus dem befristeten Vertrag raus haben möchte. Lt. Aussage des Chefs beim Einstellungsgespräch hat die 6-Monats-Klausel keine Bedeutung für den aktuellen Vertrag, da dieser nach einem Jahr ausläuft und das Papier und alle Inhalte Nichtig sind. Für eine kürzere Kündigungsfrist und für seinen Gehaltswunsch für den unbefristeten Vertrag wurde Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Am ersten Arbeitstag nach Ende des befristeten AV ging er weiter zur Arbeit, der neue AV lag in seinem Postfach & enthielt keine der Zusagen, ist dafür in wesentlichen Punkten erheblich schlechter als vorher. Gespräche mit dem Chef (einige Tage später) scheitern, es gibt keine wirklichen Zugeständnisse. Zur Arbeit geht er (noch) weiterhin, da er noch auf Besserung hofft, eine neue Version des Vertrages soll er bekommen. Welcher Arbeitsvertrag gilt jetzt? Welche Folgen hat der tägliche Gang zu Arbeit? Wurde aus dem befristeten Vertrag ein Unbefristeter? Ist die Kündigungsfrist von 6 Monaten entgegen Chefs Aussagen gültig? => BGB§625 & TzBfG §15 - Abs 5 oder Wurde aus dem befristeten Vertrag ein Unbefristeter, die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende ist nichtig => Äußerungen des Chefs, Grundsatz Treu & Glauben oder Wurde der neue AV durch den täglichen Gang zur Arbeit stillschweigend anerkannt? (Anerkennung des Arbeitsvertrages durch offensichtliche Willenerklärung) oder Gilt das auf-Arbeit-gehen als beiderseitiges Anerkenntnis eines mündlichen AV mit gesetzlicher Kündigungsfrist? BGB §622 - Abs 1 Auf Klärung der Verwirrung hoffend und Vielen Dank sagend für die Hilfe im Voraus sagt Tommi |
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