Dies ist eine Diskussion zu Werd unter druck gesetzt innerhalb des Forums Anwaltsforum
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| Werd unter druck gesetzt Stellen wir uns nun vor, dass ein Freund von mir ein paar Probleme mit seiner Fahrschule hätte. Nehmen wir mal an, er hätte Gestern eine Mahnung erhalten vom "xx.07.2011" von rund 270€. Der Freund hat aber Quitungen vorliegen von Oktober 2011 - Dezember 2011 wo Abgezeichnet wurde das er bereits 280€ gezahlt hat. Jetzt staunte er nicht schlecht als er den Brief vom Postboten in die Hand bekam. Jetzt will man natürlich Informationen haben und ruft bei der Fahrschule an. Am Telefon wird das Problem geschildert und die Dame oder der Herr am Telefon wird Unfreundlich und möchte KEIN einziges Wort mehr via Telefon klären und es wird behauptet es gäbe KEINE Unterlagen mehr, da sämtliche Unterlagen + Rechnungen an die "Rechtsabteilung" weitergeleitet wurde. Man verlangt also die Telefonnummer und die Adresse der Rechtsabteilung. Die Fahrschule stellt sich Stur und bleibt fest dabei, dass es weder eine Telefonnummer NOCH eine Adresse der Rechtsabteilung gäbe. Ist sowas möglich? Die Fahrschule gibt Daten weiter und weiss nicht wohin. Jedenfalls wird man gebeten Persönlich vorbeizukommen und niemand fühlt sich dafür Verantwortlich und niemand weiss wo sich nun die Rechtsabteilung befindet. (Auch der Chef nicht) Man wird lediglich Angeschissen und das Geld wird verlangt. Auch soll es Vorgestern einen Anruf gegeben haben... der Freund war nicht da, statdessen ging die Vermieterin ran. Die Fahrschule erzählte daraufhin der Vermieterin über alles was die Fahrschule über den Freund weiss. (Ist sowas denn rechtens?) Die Fahrschule stellt sich Stur und wollte daraufhin das Gespräch beenden. Wie könnte er nun vorgehn? Geändert von Tojama (19.01.2012 um 16:13 Uhr). |
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| AW: Werd unter druck gesetzt |
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| AW: Werd unter druck gesetzt Habs mal bearbeitet. |
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| AW: Werd unter druck gesetzt 1. Das Telefongespräch ist ja eine gute Idee. Auf laut stellen, daß dem Angerufenem am Beginn des Gespräches sagen. Der Mithöhrer soll sich Notizen machen, was er / sie gehört hat und gut verwahren. 2. Was soll denn ein besuch zum persö. Gespräch, wenn die Angerufene nicht mehr Herr des Verfahrens ist, sondern die ominöse Rechtsabteilung ????????? 3. Mag sich doch die Rechtsabteilung melden. Die Anschreiben lochen und sauber in einem Ordner abheften. Mag die Rechtsabteilung doch klagen, also vor Gericht ziehen. 4. In der gerichtlichen Auseinandersetzung die Klageabweisung beantragen und vortragen, es sei gezahlt. Als Beweis dafür : die Quittungen in Kopie beifügen, die Originale NICHT aus der hand geben, evtl. dem Richter in der Verhandlung "von hand zu Hand" geben.
__________________ Alle meine Beiträge stellen eine Meinung zu einem Thema dar und keinerelei Rechtsberatung. |
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