Hallo!! Habe mal 'ne Frage...mal angenommen zwei Personen, nennen wir sie mal
Person A und Person B, haben einen Eibruchdiebstahl begangen, wobei Person B lediglich im Auto saß und quasi "schmiere" stand und Person A den ganzen Einbruch allein beging. Am nächsten Tag hat die Polizei die einschlägig vorbestrafte Person A bei der polizeilich unbekanntn Person B vorgefunden und mit
Haftbefehl in U-Haft gesteckt.
An diesem Tag haben sie in der selben Wohnung von Person B Diebesgut des besagten Abends vorgefunden und mitgenommen.Die vorbestrafte Person A wird des Einbruchdiebstahls beschuldigt und sitzt in U-Haft, Person B wird der Beihilfe beschuldigt aber ist polizeilich völlig unbekannt. Da Person B angeblich von einem Wachmann im Auto gesehen wurde soll sie jetzt an einer Gegenüberstellung teilnehmen. Nehmen wir mal an Person B wird indentifiziert

Was kann sie für eine Strafe

erwarten??B ist 26 Jahre alt und nicht vorbestraft...
Und Was kann Person A für ein Strafmaß erwarten, A ist 32 Jahre alt vorbestraft und auf Bewährung gewesen...
Danke im Vorraus für eure Antworten