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Warlose Anschuldigung zur Vernehmung hin oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Warlose Anschuldigung zur Vernehmung hin oder nicht? innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 21:48
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Warlose Anschuldigung zur Vernehmung hin oder nicht?

Eine gruppe Jugendlicher fahren zum Bowlen nach dem spaß wird bezahlt, 3 gehen dann schon früher raus um noch schnell was zu Essen zu hollen bevor die anderen fertig sind also Jugendlicher 1,2,3 gehen raus zum Auto um schnell bei einer bekannten fast foot Kette was zu kaufen nach ca 10 min sind sie wieder da. Sehen dann das Jugendlicher 4 und 5 neben einer anderen Gruppe stehen und
sich sehr laut unterhalten nach einem Signal mit der lichhupe aus dem Auto da 1,2,3 nicht genau an dem selben Ort geparkt haben wie vorher kommen 4 und 5 angerannt Jugendlicher 3 fragt dann 4,5 was los war. Antwort Gruppe beschuldigt Jugendliche 1,2,3,4,5 den Spiegel das Fahrzeugs abgerissen zu haben neben dem Jugedliche 1,2,3,4,5 zufor
geparkt hatten bevor 1,2,3 weggefahren sind soweit zum Sachverhalt . Nun

Anzeige wegen Sachbeschädigung
erstmal wurden Jugendlicher 1 und 4 zur vernehmung bei der Polizei eingeladen dann auch 2

nun die Frage soll 2 da hin weil 2 ja nix anderes sagen kann wie 1 und 4 gesehen hat die Gruppe nix die Jugendliche 1,2,3,4,5 beschuldigen es ist wohl wilkürlich wird das Verfahren sowieso eingestellt da ja keine Beweise vorliegen

oder soll 2 doch hin und nochmal erläutern ?
2 weiß das man da nich hin muss aber hat das Nachteil oder
etwas in der art?

danke

Geändert von Elidan18 (06.11.2011 um 22:53 Uhr).
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Alt 15.11.2011, 08:59
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AW: Warlose Anschuldigung zur Vernehmung hin oder nicht?

Jugendlicher 2 sollte der Polizei mitteilen, dass er zur Anhörung nicht erscheinen wird und sich eine Stellungnahme vorbehalten wird bis entweder sein Verteidiger Akteneinsicht genommen hat oder er selbst im Sinne von §147 VII StPO entsprechende Auskünfte aus der Akte erhalten hat.
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