Dies ist eine Diskussion zu Warlose Anschuldigung zur Vernehmung hin oder nicht? innerhalb des Forums Anwaltsforum
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| Warlose Anschuldigung zur Vernehmung hin oder nicht? sich sehr laut unterhalten nach einem Signal mit der lichhupe aus dem Auto da 1,2,3 nicht genau an dem selben Ort geparkt haben wie vorher kommen 4 und 5 angerannt Jugendlicher 3 fragt dann 4,5 was los war. Antwort Gruppe beschuldigt Jugendliche 1,2,3,4,5 den Spiegel das Fahrzeugs abgerissen zu haben neben dem Jugedliche 1,2,3,4,5 zufor geparkt hatten bevor 1,2,3 weggefahren sind soweit zum Sachverhalt . Nun Anzeige wegen Sachbeschädigung erstmal wurden Jugendlicher 1 und 4 zur vernehmung bei der Polizei eingeladen dann auch 2 nun die Frage soll 2 da hin weil 2 ja nix anderes sagen kann wie 1 und 4 gesehen hat die Gruppe nix die Jugendliche 1,2,3,4,5 beschuldigen es ist wohl wilkürlich wird das Verfahren sowieso eingestellt da ja keine Beweise vorliegen oder soll 2 doch hin und nochmal erläutern ? 2 weiß das man da nich hin muss aber hat das Nachteil oder etwas in der art? danke Geändert von Elidan18 (06.11.2011 um 22:53 Uhr). |
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| AW: Warlose Anschuldigung zur Vernehmung hin oder nicht? Jugendlicher 2 sollte der Polizei mitteilen, dass er zur Anhörung nicht erscheinen wird und sich eine Stellungnahme vorbehalten wird bis entweder sein Verteidiger Akteneinsicht genommen hat oder er selbst im Sinne von §147 VII StPO entsprechende Auskünfte aus der Akte erhalten hat. |
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