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Vorgehen bei Verstoß gg RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)

Dies ist eine Diskussion zu Vorgehen bei Verstoß gg RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 08.07.2009, 16:06
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Vorgehen bei Verstoß gg RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)

Wie geht ein Anwalt vor, dem ein Verstoß gegen das RDG bekannt wird?
Nach § 20 Abs. 1 RDG ist ein solcher Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro (ein Witz?) geahndet werden.
Aber wie wird das "verfolgt"? Wo melde ich das?
Bei der RA-Kammer? Bei der Wettbewerbszentrale?

Hat jemand damit Erfahrung? Oder wenigstens mehr Durchblick als ich. Wäre super und ist ja auch im Interesse aller Juristen

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 15:30
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AW: Vorgehen bei Verstoß gg RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)

Sorry, keine Rechtsberatung, das verstieße gegen das RDG. Wende dich an einen Anwalt deines Vertrauens.
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