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Vollmacht für 2 Personen, so richtig?

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht für 2 Personen, so richtig? innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 27.11.2010, 14:22
Junior Mitglied
 
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Vollmacht für 2 Personen, so richtig?

Herr X hat eine Patientenverfügung erstellt und diese mit einer Ärztin (Hospitz) durchgesprochen. Sie hat ihm auch die Geschäftsfähigkeit bestätigt.

Nun will er noch eine Vollmacht schreiben.

Er ist sich in einem Punkt unsicher.
Er hat zwei bevollmächtigte Personen eingesetzt.
Ist dann diese Formulierung sicher?

erteile hiermit Vollmachten an:
(beide genannten Personen können eigenverantwortlich und unabhängig voneinander Entscheidungen treffen)

Person x

und / oder

Person y

Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig werden sollte.

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.


Nochmals.
Das und / oder soll bedeuten, dass beide gemeinsam als auch jeder allein (je nach Verfügbarkeit) als Bevollmächtigter handel kann/soll.

Die beiden Personen stehen Herrn X sehr nah (Schwester,Neffe) und es wird immer zu einer Einigung kommen.
__________________
MfG
Etzel
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