Dies ist eine Diskussion zu Unfallfreier Wagen mit Vorschaden innerhalb des Forums Anwaltsforum
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| Unfallfreier Wagen mit Vorschaden gemäß dem Fall, Privat-Person A findet über eine Internetplattform ein Fahrzeug, welches als unfallfrei ausgeschrieben wird mit einem Vorbesitzer. Nach telefonischer Bestätigung, dass der Wagen unfallfrei und ohne Vorschäden sei, wird der Wagen besichtigt. Der Autohändler (gewerblich) versichert vor Ort nochmals, dass der Wagen unfallfrei, sowie ohne Vorschäden sei, er aber leider doch zugeben muss, dass der Kotflügel vorne links nachlackiert wurde. Nach der Besichtigung des Fahrzeuges wird dieses mit Einverständnis der Nachlackierung vor Ort bar bezahlt. Im Kaufvertrag wird festgehalten: "Unfallfrei, Nachlackierung Kotflügel v.l." Nach zwei Tagen wird ein Kühlwasserverlust festgestellt, woraufhin das Fahrzeug in eine Fachwerkstatt gebracht wird und dort eine Undichtigkeit des Kühlers festgestellt wird. Außerdem wird anhand der Fahrgestellnummer ein Protokoll über die Historie des Fahrzeuges ausgedruckt, worauf erkennbar ist, dass das Fahzeug nicht nur eine Nachlackierung am Kotflügel bekam, sondern die komplette rechte Seite erneuert wurde. Der gewerbliche Verkäufer bestreitet von diesen Vorschäden gewusst zu haben und verweist auf die Verschwiegenheit des Erstbesitzers, der Person A nach einem Anruf jedoch sagte, es dem Autohändler mitgeteilt zu haben. Der Autohändler verlangt, das Fahrzeug gegen Erstattung des Einkaufwertes zurückzugeben, womit Person A jedoch nicht einverstanden ist. Muss Person A den Wagen zurückgeben? Vertragspartner von Person A war der Händler, demnach kann es Person A egal sein, ob der Erstbesitzer den Schaden dem fachkunden Gebrauchtwagenverkäufer mitteilte. Gemäß der einjährigen Gewährleistung hat der gewerbliche Verkäufer den Schaden des Kühlers zu tragen. Welchen Anspruch hat Person A aufgrund des nicht erwähnten und im Kaufvertrag nicht niedergeschriebenen, behobenen Schadens der kompletten rechten Seite? Viele Grüße |
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