Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten"

Dies ist eine Diskussion zu Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten" innerhalb des Forums Anwaltsforum

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 07:33
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 281
100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)  
Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten"

Angenommen A möchte sich als Anwalt selbständig machen. Finazierungstipps gibt es da zu Hauf.

Aber was ist mit den Kosten für die Sozailversicherung und Steuern etc.?

Angenommen, A könnte durchaus im Monat (nur um mal eine Zahl zu nennen!) € 3.500,00 (zzgl. MwSt) einnehmen. Dies entspräche ungefähr etwas mehr als ein Arbeitnehmer Brutto bekommen könnte.

Was bliebe den "Netto" nach Abzug Versorgungswerk, Krankenkasse etc. und Steuern über?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 09:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten"

Das Versorgungswerk verlangt ca. 20%, die Krankenkasse ca. 15%, die Steuern sind aus der Einkommensteuertabelle abzulesen.

Dies nur als grober Hinweis. Ein Anwalt sollte sich in solchen Dingen auskennen, da sie wichtig sind, auch für die Beratung der Mandanten.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 17:05
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: badische Toscana :-)
Beiträge: 483
97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten"

HI,

3.500 netto... gleich zu Anfang? ..... super Geschäftsidee

hinsichtlich des Versorgungswerks hat zunächst jedes Bundesland seine eigene Satzung, so dass die Zahlen hier durchaus unterschiedlich sein können. ( so liegt der Mindestbeitrag in BW bei 82,66 € und in Hessen um die 53 €)

Für BW ergeben sich beispielsweise ingesamt folgende Zahlen und Möglichkeiten:

Der monatliche Regelpflichtbeitrag beträgt 1074,60 €

Liegt das monatliche Brutto Monatseinkommen unter 5.400 € kann man im Sinne von § 11 II der Satzung beantragen,dass sich der persönliche Pfichtbeitrag nach dem tatsächlichen Brutto-Einkommen berechnet.
Demnach werden gem. der Satzung 19,9 % veranschlagt. Mindestbeitrag liegt aber bei 82,66 €

Im Sinne von § 12 der Satzung gibt es noch weitere Möglichkeiten der Ermäßigung. So zum Beispiel für freiberufliche Junganwälte in den ersten 36 Monaten nach der Zulassung. Hier ist es gem § 12 IV möglich zu beantragen, dass man nur den halben Pflichtbeitrag (mindestens aber 82,66) leisten muss.

Beachte auch hinsichtlich des Versorgungswerks und Rentenversicherung:
In BW in § 17der Satzung geregelt ist die Nachversicherung. Sprich, z.B. das Geld aus den Zeiten des Referendariats, das im Rahmen der Nachversicherung von der Bezügestelle in die Kasse der deutschen Rentenversicherng eingezahlt wurde und nun zum Versorgungswerk tranferiert werden kann, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst gestellt wird.

Hinsichtlich der Soialversicherungsbeiträge:

Arbeitslosenversicherung:
gem. § 25 I SGB III ist der freiberufliche Anwalt nicht arbeitslosenversicherungspflichtig. Gem. 28 a I Nr.2 SGB III besteht aber noch die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern, sofern man innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden hat und die Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich beträgt. Diese Möglichkeit ist bislang noch bis Ende 2010 befristet.

Krankenversicherung:
als Freiberufler besteht für den Anwalt keine Pflicht sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Es ist also auch möglich sich privat zu versichern.

Die gesetzliche Krankenkasse geht hierbei mindestens von einem monatlichem Einkommen in Höhe von 1.890 € aus. Das heißt, dass der Mindestbeitrag bei 281 € liegt. Bei Beziehern von Exixtenzgründungszuschuss gilt ein besonderes Mindesteinkommen von mind. 1260 €, dort liegt der Mindestbeitrag bei 187 €. Ansonsten wird der Beitrag mit 14,99 % vom Einkommen berechnet. Maßgeblich für die Berechnung ist in diesem Zusammenhang der Einkommenssteuerbescheid. Wurde das Einkommen zunächst geringer als tatsächich geschätzt, so wird natürlich nachgefordert. Bei dem im Beispiel genannten Betrag allerdings, nähert man sich schon beinahe der Beitragsbemessungsgrenze (wird für jedes Jahr aufs Neue fetsgelegt... s.h. §4 I Sozialversicherugs-Rechengrößen VO ). Diese liegt für 2009 bei einem Einkommen i.H.v. 3675 €monatlich , weshalb nicht mehr als 547 € Krankenkassenbeitrag gefordert werden kann.

Bei den privaten Krankenkassen gibt es in der Regel für Freiberufler besondere Einsteigertarife. Aber hier gilt es darauf zu achten, was genau versichert ist. U.U.ist es nötig den Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen zu erweitern.

Was jetzt sinnvoller ist hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Wer mit vielen Kindern plant, ist in der gesetzlichen Krankenkasse wohlmöglich besser aufgehoben. Hierfür gibt es aber Finazberater & Co. Entscheidet man sich für die private Krankenversicherung, so sollte man wissen, dass es so gut wie unmöglich ist in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Ausnahme: man sorgt dafür, dass man wieder in den Kreis der Versicherungspflichtigen fällt (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung gegen Entgelt).

Pflegeversicherung :
Plegversicherungspflichtig ist zunächst im Sinne von §1 II S.1 jeder, der auch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist (d.h. auch der freiwillig versicherte Freiberufler). Es gibt für die freiwillig versicherten aber die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien zu lassen und sich privat zu versichern.
Bei den Beitragbemessungen wird wieder von einem Mindesteinkommen i.H. von 1890 € (bzw. 1260 € ) und einer Bemessungsgrenze i.H. 3675 € ausgegangen. Als Beitrag werden mindestens 1,95 % des Einkommen veranschlagt. Wer kinderlos etc. ist, muss nach dem KinderBerücksichtigungsgesetz 0,25 % mehr bezahlen.

Wer privat Krankenversichert ist, ist verpflichtet eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Rentenversicherung:
Das SGB VI geht grundsätzlich von der Versicherungspficht aus. Die Rechtsanwälte gehören zu den verkammerten freien Berufen und sind rentenversicherungspflichtig. Als Mitglied des Versorgungswerks kann sich jeder Rechtsanwalt von der gesezlichen Rentenversicherung befreien lassen.


Zu den Steuern
wird mir langsam zu umfangreich....
Für den Einstieg empfehle ich grundsätzlich folgende Literatur:
"Erfolgreich starten als Rechtsanwalt" von Dieter Trimborn von Landenberg
"DAV Ratgeber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte"
Die Reihe Anwaltsstrategien vom Boorbergverlag.

Honig saugen kann man auch von der Veranstaltung des DAA geleitet vom Forum junge Anwaltschaft:Existenzgründerforum. Das nächste ist Ende diesen Monats am Timmendorfer Strand.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 20:41
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 281
100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)  
AW: Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten"

Boah, dass sind ja mal Antworten. Ich bin begeistert.

3.500 netto = 3.500 brutto.

Wenn man das mal durchrechnet, dann verdient ja knapp 1.000. Naja.

Ich bin vor 2 Jahren auf dem Existenzgründerforum in Gelsenkirchen gewesen. War zwar sehr gut, aber man merkt erst was wichtig ist, wenn man selbser anfängt zu rechnen.
Danke!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 20:56
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: badische Toscana :-)
Beiträge: 483
97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten"

Es geht schon so einiges an Geld flöten. Aber man kommt schon über die Runden sebst wenn man noch nicht 3.500 € im Monat einnimmt.

Also ich gehe diesen Monat wieder zum Existenzgründerforum. Das letze Mal habe ich alles zwar wie ein Schwamm aufgesogen, aber dieses Mal weiß ich bei welchen Punkte ich noch genauer nachhaken möchte.
Und natürlich freue ich mich wieder auf die Karaoke

Also dann liebe Grüße
Siobhan
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 22:38
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 281
100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)100% positive Bewertungen (281 Beiträge, 12 Bewertungen)  
AW: Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten"

Was für eine Karoke!!!!! Dann komm ich auch. Wann ist Anmeldeschluss!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 09:07
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: badische Toscana :-)
Beiträge: 483
97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Selbständig machen! Was für "Lohnnebenkosten"

Ich habe mich das letzte Mal eine Woche vorher angemeldet und sogar noch den verbilligten Preis für die Übernachtung im Maritim Hotel bekommen. Vielleicht geht es dieses Mal ja auch.....

Also dann liebe Grüße
Siobhan
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hirnforscher machen den Klang der Begriffe sichtbar: Wenn es beim Lesen des Wortes "Telefon" im Kopf "klingelt" Nachrichten: Wissenschaft 25.11.2008 16:00
Schulden, Arbeitslosengeld II und trotzdem selbständig machen? Sozialrecht 19.10.2007 12:55
Den Alltag von Tierärzten hautnah erleben. Veterinärmediziner der Freien Universität machen am 9. Juni die "Lange Nacht" zum "Tag der Offenen Tür" Nachrichten: Wissenschaft 05.06.2007 15:00
BMBF-Presseworkshop "Betagt, gesund und selbständig - Aktueller Stand der Alters- und Alternsforschung" am 5. und 6. Juni 2007 in Berlin Nachrichten: Wissenschaft 09.05.2007 12:00
Existenzgründungen in Deutschland: Viele machen sich nur aus der Not heraus selbständig Nachrichten: Wissenschaft 07.03.2007 13:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN