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Schadensersatz- Kosten der Rechtsverfogung

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz- Kosten der Rechtsverfogung innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 29.09.2011, 11:20
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Question Schadensersatz- Kosten der Rechtsverfogung

Hallo Kollegen,

ich bitte um eine kurze Einschätzung:

In welchen Umfang sind RA-Kosten im Rahmen des SE nach §823 erstattungsfähig.

Ich gehe davon aus, dass diese grds. erstattungsfähig sind, aber wie siehts denn eigentlich aus, wenn ein Titel vorliegt, in dem auch zukünftige Schadensersatzforderungen zugesprochen wurden. Angenommen der Beklagte zahlt nach dem Verfahren ohne Verzögerungen auf die titulierte Forderung.

5 Jahre später macht der Geschädigte nochmals Ansprüche geltend- könnte er hier für die Zahlungsaufforderung ggf. auch RA-Kosten erstattet bekommen?

Wie seht ihr das? Schadensmilderungspflicht? Erachtet ihr die Inanspruchnahme des RA in solchen Fällen für erforderlich und zweckmäßig?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 19:04
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AW: Schadensersatz- Kosten der Rechtsverfogung

Nein. Jedenfalls nicht zwangsläufig. Zu erstatten sind die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung. Da bereits ein Titel vorliegt, der die Zahlungsverpflichtung grundsätzlich bestätigt, halte ich die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zunächst nicht für erforderlich und würde denhenigen darauf verweisen, die weiteren Kosten direkt gegenüber dem Schädiger geltend zu machen.

Sicherlich kann im Einzelfall eine differenzierte, abweichende Ansicht ebenso gangbar sein. Etwa, wenn der Sachverhalt schwierig, schlecht zu überblicken, oder weißderkuckukwas ist.

Das dürfte allerdings die Ausnahme sein, da man ansonsten für jede Zweifuffzich-Rechnung fröhlich Gebühren kassieren könnte. Das gutzuheißen widerstrebt mir so ein bisschen.

die Jana
__________________
fiat iustitia et pereat mundus.

...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext?
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Stichworte
durchsetzung titulierter forderungen, ra-kosten, schadensersatzpflicht

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