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Schadensersatz gegen ARGE

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz gegen ARGE innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 14.07.2009, 14:38
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Schadensersatz gegen ARGE

Hallo.

Folgendes Beispiel:

Person A: Hat in einem Erwachsenen Studium 2 Semester studiert. Diese Person erkennt, das es momentan keinen Sinn hat weiter zu machen. Beschließt sich, sich beurlauben zu lassen. Person bezog im Zeitraum des Studiums Bafög. Das Bafög wird mit der Beurlaubigung zum Tag der Beurlaubigung eingestellt.

Person A geht zur ARGE und stellt einen Antrag auf ALGII. Person A füllt im guten Gewissen alle benötigten Formulare aus. Gibt diese bei der zuständigen ARGE ab und erhält eine Woche später ein Termin zur persönlichen Vorsprache. Da wird geklärt das noch diverse Formulare fehlen und diese noch eingereicht werden müssen, um zu prüfen ob ein Anspruch auf ALGII besteht. Person A reicht alle verlangten Formulare Termingerecht ein. 1 Monat später: Person A wundert sich warum nichts passiert. Person A beschließt eine Email zu versenden an Sachbearbeiterin B. 1 Woche später erhält Person A eine Antwort auf Email, das ein Formular (Exmatrikulationsschreiben) fehlen würde, das man doch bitte nachreichen sollte, da sonst keine Prüfung auf ALGII möglich sei.
Person A schreibt zurück und sagt dass dieses Formular (leider im Original) schon längst eingereicht sei. Person A geht trotzdem nochmal los und besorgt die (Exmatrikulationsbescheinigung) auf die Person A erkennt das er diese 100% schon abgegeben hat. Person A Reicht dieses am selbigen Tag noch ein. Dann wartet Person Person A wieder einen Monat auf eine Antwort. Jedoch kam keine Antwort. So beschließt Person A Sachbearbeiterin B zu kontaktieren mit 4 Emails und etlichen Anrufen, jedoch erhält keine Antwort (keiner geht ans telefon trotz das vor 2 minuten noch besetzt war). Darauf hin geht Person A persönlich zur ARGE hin um ein persönliches Gespräch zu erhalten. Nach stundenlangen warten kann Person A am Serviceschalter sein Anliegen vortragen. Dort wird er um Geduld gebeten. Dann erhält er plötzlich eine Nachricht vom Servicemitarbeiter der ARGE das er keinen Anspruch habe. Person A reagiert verdutzt und möchte Sachbearbeiterin B persönlich sprechen.
Person A wird legendlich nur der Telefonhörer hingehalten. Person A wird erklärt warum kein Anspruch besteht. Grund: Person A hat trotz Beurlaubung Anspruch auf Bafög. Jedoch hat Person A 2 Schreiben mit dem direkten Hinweis eingereicht, aus dem hervor geht, das Person A definitiv keinen Ansprucht auf Bafög hat. ( Sozialgericht entschied in einem Fall in Berlin-Brandenburg, das wenn eine vom Studium beurlaubte Person beurlaubt ist, aus grund das diese Person kein Bafög erhält, anspruch auf ALGII hat).Person A wird nach Hause geschickt mit den Worten: Wir schicken Ihnen ein Schreiben mit der Begründung heute raus. Gegen dieses Schreiben können sie Einspruch einlegen. Person A wundert sich, warum das 3 Monate lang dauert?! Und warum erst bei persönlicher Vorsprache in der AGRE (nicht Sachbearbeiter/in) etwas passiert.
Person A hat am selbigen Tag Einspruch eingelegt als das Schreiben ankam (per Einschreiben).

Person A hat seit 3 Monaten kein Geld. Muss Miete bezahlen, Strom, Wasser, Essen ect.
Person A Leidet psychisch und körperlich sehr darunter da Person A nicht weis wie sie überleben soll.
Jetzt musste Person A sogar ein wiederspruch einreichen, das vermutlich wieder viel Zeit in Anspruch nehmen wird.

Person A verschuldet sich durch Mahngebühren da sie nichts bezahlen kann. Kann nichts telefonisch klären, da das Telefon schon lange abgestellt ist.

Kann Person A wenn die ARGE durch Einspruchschreiben plötzlich sagt, das die Leistungen doch berechtigt sind Schadensersatz durch Mahngebühren, und Verklagung wegen Nötigung und Körperverletzung anzeigen?

Denn Person A ist nicht mal Krankenversichert und kann nicht mal zum Arzt. Auch hungert die Person und ist kurz davor die Wohnung zu verlieren. Das geht Person A schwer auf die Psyche und Kraft.


Ich hoffe, ich konnte das Problem gut schildern und würde mich freuen wenn Sie es bis hier hin geschafft haben und sogar Antworten parat haben was man in so einem Fall tun könnte.

Vielen Dank im voraus.
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