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Rückvergütung Anwalt?

Dies ist eine Diskussion zu Rückvergütung Anwalt? innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 11:47
Boardneuling
 
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Rückvergütung Anwalt?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an ein Mandant zahlt seinen Anwalt laut Vergütungsvereinbarung:

Vorverfahren 1€ + MWST
Zwischenverfahren 2€ + MWST
Verhandlungstag 3€ + MWST

Vor- sowie Zwischenverfahren wurden vom Mandanten schon bezahlt.

Jetzt wurde das Verfahren gegen den Mandanten nach 170 Stpo eingestellt, somit ja noch im Vorverfahren.

Hat der Mandant nun ein anrecht das Bezahlte Zwischenverfahren wieder Rückvergütet zu bekommen?

MfG
Mandant
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:00
V.I.P.
 
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AW: Rückvergütung Anwalt?

Klar: Wenn man für Leistungen bezahlt hat, die man dann doch nicht bekommt, dann kann man das Geld insoweit zurückfordern. Weigert sich der Anwalt denn?
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:05
Boardneuling
 
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AW: Rückvergütung Anwalt?

Nein war ne grundsätzliche Frage. Wurde ja übertariflich bezahlt durch die Einstellung steht mir vom Gericht ja keine Entschädigung zu nun ist mir eben der Vergütungsvertrag in die Hand gefallen dort habe ich gelesen das wir in die 3 Verfahrensschritte abgegliedert haben

Anwalt ist im Urlaub somit einfach nur Grundsätzliche Info
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