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Reichen Fingerabdrücke aus?

Dies ist eine Diskussion zu Reichen Fingerabdrücke aus? innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2010, 21:55
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Exclamation Reichen Fingerabdrücke aus?

Hallo zusammen,

Bin neu hier und hab eine frage:

Reichen Fingerabdrücke als Beweis bei Sachbeschädigigung aus?
(der konkrete Fall: Es wurde eine Flasche von einer Party genommen und in eine Autoscheibe geworfen),jedoch frag ich mich ob das nun ausreicht,da ja von jedem auf der Party die Fingerabdrücke auf dieser Flasche drauf sein können,weil der Täter ja einfach irgendeine Flasche hätte nehmen können.

Ich hoffe, jemand versteht die Frage.

MFG Wizzle1337
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 10:44
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AW: Reichen Fingerabdrücke aus?

Die Frage ist schon selbst halb beantwortet: Die Fingerabdrücke beweisen, daß eine bestimmte / konkrete Person diese Flasche in der Hand hatte. Ob derjenige damit auch eine Sachbeschädigung begangen hat, ist damit noch nicht bewiesen.


Allerdings:
Wenn man mit einer Flasche eine Scheibe einschlägt, wird man dies kaum mit dem Flaschenhals (oben) machen. - Gewöhnlich / normalerweise / zum Trinken wird eine Flasche mit dem Flaschenhals nach oben gehalten.

Geht man davon aus, daß mit dem Flaschenboden zugeschlagen wurde, müßte die Flasche bei Tatausführung verkehrtrum (Flaschenhals nach unten und Flaschenboden seitlich nach oben) gehalten worden sein. Sind die Fingerabdrücke der bestimmten / konkreten Person nicht nur vorhanden sondern auch noch entsprechend lagegerecht (für das Verkehrtrumhalten der Flasche), dann wird die Beweislage schon enger...
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Geändert von klausschlesinge (30.12.2010 um 12:24 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 12:19
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AW: Reichen Fingerabdrücke aus?

Auch das ist nur wieder ein Indiz, ein sehr starkes aber. Ob ein Gericht eine Verurteilung allein darauf stützt kann man aber nicht sagen.
Diese erstklassige Analyse der Position der Fingerabdrücke von klausschlesinge muss ja auch erstmal so aus den Akten hervorgehen. Oft steht da ja auch nur drin "am Tatwerkzeug fanden sich ua Fingerabdrücke des Beschuldigten/ Angeklagten.".
Bei Mischspuren sieht die Sache für die StA dann nat. dementsprechend schlechter aus.
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