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Rechtsberatungs-, Rechtsdienstleistungsgesetz

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsberatungs-, Rechtsdienstleistungsgesetz innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 29.07.2009, 12:38
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Rechtsberatungs-, Rechtsdienstleistungsgesetz

Hallo zusammen,

die folgende Frage beschäftigt mich:

Sachverhalt:
- A arbeitet bei der ARGE
- B ist "Kunde" und aufgrund von Differenzen während eines Kundengesprächs mit A verklagt er diesen im Wege einer zivilrechtlichen Privatklage
- A ist sich nicht sicher ob seines Verhaltens und erwägt, sich rechtlich beraten zu lassen

Frage:
- muss A sich einen freien Anwalt nehmen oder
- darf A sich an das Rechtsamt seiner Stadt wenden hinsichtlich Beratung und ggf. Prozessführung

Die Hauptaufgabe der Rechtsämter besteht doch in der internen Beratung der Ämter der Stadtverwaltung und ggf. deren Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Nun ist ja die ARGE ein solches Amt der Stadtverwaltung. Bedeutet dies zugleich, dass auch der einzelner Mitarbeiter eines solchen Amtes rechtliche Beratung und Unterstützung durch das Rechtsamt bekommen kann, auch wenn dieser von einem Dritten zivilrechtlich verklagt wird? Oder liegt darin ein Verstoß gegen RBerG / RDG?

Kennt jemand Rechtsprechung dazu?

Vielen Dank für Ideen oder Anregungen.
conny_dwx
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