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Räumungskosten bei Unterhaltspflicht

Dies ist eine Diskussion zu Räumungskosten bei Unterhaltspflicht innerhalb des Forums Anwaltsforum

Umfrageergebnis anzeigen: Wäre es dem Vater möglich, diese Räumung auf Kosten seiner Tochter zu beauftragen?
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Alt 31.05.2011, 08:14
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Räumungskosten bei Unterhaltspflicht

Angenommen eine Halbweise zieht pünktlich an ihrem 18. Geburtstag bei ihrem Vater aus und zieht zu ihrem Freund, da sie bei ihrem Vater kein friedliches Leben führen könne. Dabei lässt sie einige Sachen in ihrem alten Zimmer zurück (Möbel, Kleidung, etc). Darauf hin gibt ihr ihr Vater nicht direkt bescheid, sondern lässt ihr über eine Freundin ausrichten, sie solle das Zimmer vollständig räumen, da er es sonst zum x.x.20xx auf ihre Kosten räumen ließe.
Das Mädchen betritt zu einem abgesprochenen Termin mit ihrem Freund die Wohnung, woraufhin der Freund der Wohnung verwiesen und das Mädchen zu einer Unterschrift genötigt wird. Diese wird vom Freund verhindert, der daraufhin mit ihr die Wohnung verlässt, wobei der Vater mit deutlich drohender Körperhaltung hinterher kommt, um seine Tochter weiter zu terrorisieren.
Dem Mädchen wäre die Räumung in meinen Augen aus 4 Gründen nicht zumutbar:
1.) Angenommen sie hätte ein akutes, starkes Rückenleiden und wäre deshalb auch von der Schule durch einen Arzt freigestellt.
2.) Der Vater würde erneut versuchen sie zu einer Unterschrifft zu nötigen.
3.) Er wäre bereits in der Vergangenheit der heute verstorbenen Mutter gewalltätig geworden, was jedoch heute nicht mehr zu beweisen wäre.
4.) Der Vater würde weiter psychische und womöglich dieses Mal auch körperliche Gewalt anwenden.
Des Weiteren wäre Dritten der Zutritt zur Wohnung untersagt, wo durch die Räumung durch Dritte ebenso nicht Möglich wäre.
Angenommen der Vater wäre für das Mädchen unterhaltspflichtig und sie wohne bei ihrem Freund ohne jede Miete oder ähnlichem, geht noch zur Schule und beginnt im Laufe dieses Jahres eine Ausbildung.
Wäre es dem Vater möglich, diese Räumung auf Kosten seiner Tochter zu beauftragen?

Für etwaige antworten bedanke ich mich im Vorraus.
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räumung kosten unterhaltspflicht

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