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Ladung zum Haftantritt oder sofortige Zahlung

Dies ist eine Diskussion zu Ladung zum Haftantritt oder sofortige Zahlung innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 05.04.2010, 20:42
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Ladung zum Haftantritt oder sofortige Zahlung

Ein fiktiver Mann hat eine Strafe von ca. 700 Euro zu bezahlen und soll sofort zahlen oder sich in den nächsten 14 Tagen in der JVA einfinden. Er hat eine Ratenzahlung beantagt, hat diese mit Einschreiben an den Staatsanwalt geschickt aber nie eine Antwort bekmmen. Statt dessen kommt eine Ladung zum Haftantritt. Nehmen wir mal an, er hat vom Eingang der Ladung bis zum Antritt noch 10 Tage Zeit. Was kann er in diesem Falle tun?
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Alt 05.04.2010, 20:57
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AW: Ladung zum Haftantritt oder sofortige Zahlung

Zunächst kann der fiktive Verurteilte umgehend mit einer Kopie seines Ratenzahlungsersuchens nebst Nachweisen bezüglich seiner Zahlungsschwierigkeiten ( ggf. liegt sogar ein Zustellungsnachweis über die erfolgte Sendung des ersten Ersuchens vor) direkt beim Gericht, welches das Urteil erlassen hat, persönlich vorsprechen.
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