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Kindsunterhalt und rechte

Dies ist eine Diskussion zu Kindsunterhalt und rechte innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 26.06.2010, 20:39
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Kindsunterhalt und rechte

Person a bekommt von person b ein kind.Die personen haben keine partnerschaft.

Wieviel müßte B unterhalt zahlen bei einem gehalt von ca 1300 euro.Welche weiteren pflichten hat B gegenüber A und kind?Und welche Rechte hat B wegen Kind sehen und sorgerecht.sei es geteilt oder allein?

danke im vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2010, 22:05
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AW: Kindsunterhalt und rechte

Zitat:
Zitat von speck Beitrag anzeigen
Wieviel müßte B unterhalt zahlen bei einem gehalt von ca 1300 euro.
Siehe http://www.treffpunkteltern.de/unter...fertabelle.php

225 Eur.

Zitat:
Welche weiteren pflichten hat B gegenüber A und kind?
A hat einen eigenen Unterhaltsansprcuh gg. B, wobei sein Selbstbehalt bei 1000 Eur liegt und somit nach Abzug des Kindesunterhaltes noch 75 Eur übrig bleiben, dier er leisten kann.

Zitat:
Und welche Rechte hat B wegen Kind sehen und sorgerecht.sei es geteilt oder allein?
Ein Umgangsrecht hat B auf jeden Fall, das muss mit der Mutter vereinbart werden, wobei sich meist durchsetzt, alle 14 Tage am Wochenende, die Hälfte der Feiertage sowie (wenn es dann größer ist), die Hälfte der Ferien.

Sorgerecht bekommt B allerdings nur, wenn A zustimmt, da die beiden nicht verheiratet sind.

LG
LB
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"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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