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Kenntlichmachung der Spezialisierung eines Anwalts

Dies ist eine Diskussion zu Kenntlichmachung der Spezialisierung eines Anwalts innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 20:21
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Kenntlichmachung der Spezialisierung eines Anwalts

Darf man, wenn man sich mit einem juristischen Gebiet wie Erbrecht besonders auskennt, einfach auf seinem Anwaltsschild das Rechtsgebiet aufführen oder braucht man dafür eine Erlaubnis? Muss man ein spezielles Studium dazu vorweisen können? Wie ist es bei allgemeinen Bezeichnungen, also Fachanwalt für Öffentliches Recht oder Privatrecht?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 14:21
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AW: Kenntlichmachung der Spezialisierung eines Anwalts

Zitat:
Darf man, wenn man sich mit einem juristischen Gebiet wie Erbrecht besonders auskennt, einfach auf seinem Anwaltsschild das Rechtsgebiet aufführen oder braucht man dafür eine Erlaubnis?
Die Antwort auf deine Frage findest du in § 7 Bora

§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
(1) Unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen darf Teilbereiche
der Berufstätigkeit nur benennen, wer seinen Angaben entsprechende
Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch
Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben
wurden. Wer qualifizierende Zusätze verwendet, muss zusätzlich
über entsprechende theoretische Kenntnisse verfügen und auf
dem benannten Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein.(2) Benennungen nach Absatz 1 sind unzulässig, soweit sie die Gefahr
einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen oder
sonst irreführend sind.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für Berufsausübungsgemeinschaften
nach § 9 entsprechend.


Auch den den Titel Fachanwalt muss man sich erst erarbeiten:
(Fachanwaltskurs, Klausuren, bestimmmte Fallzahlen innerhalb von 3 Jahren erreichen, Fortbildungen machen und am Ende steht noch eine mündliche Prüfung vor der Kammer an) Steht alles in der Fachanwaltsordnung.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 19:09
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AW: Kenntlichmachung der Spezialisierung eines Anwalts

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
Die Antwort auf deine Frage findest du in § 7 Bora
Ah, die BORA kannte ich noch gar nicht.

§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
(1) Unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen darf Teilbereiche
der Berufstätigkeit nur benennen, wer seinen Angaben entsprechende
Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch
Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben
wurden.


Letzteres darf etwa ein intenstives Studium – in diesem Fall – erbrechtlicher Literatur sein, das die Bezeichnung des Anwalts für Erbrecht erlaubt? Werden die Kenntnisse von jemandem in Frage gestellt?

Wie ist es denn bei umfassenden Rechtsgebieten wie dem Privatrecht?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 22:32
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AW: Kenntlichmachung der Spezialisierung eines Anwalts

Zitat:
Letzteres darf etwa ein intenstives Studium – in diesem Fall – erbrechtlicher Literatur sein, das die Bezeichnung des Anwalts für Erbrecht erlaubt?
Will man sich beipsielweise als Experte ausweisen, so bedarf dies beispielsweise einer langjährigen Berufserfahrung mit einem entsprechenden Mandataufkommen, dem Nachweis von Fortbildungen oder Dozententätigkeit ect.

Zitat:
Werden die Kenntnisse von jemandem in Frage gestellt?
In dem Fall müsste man der Kammer vortragen, dass man sich aus folgeden Gründen zum Experten/ Spezialisten gemausert hat...

Zitat:
Wie ist es denn bei umfassenden Rechtsgebieten wie dem Privatrecht?
Dann könnte man zum Beispiel schreiben, dass die Kanzlei zivilrechtlich ausgerichtet ist...

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #5 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 00:30
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AW: Kenntlichmachung der Spezialisierung eines Anwalts

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
Will man sich beipsielweise als Experte ausweisen, so bedarf dies beispielsweise einer langjährigen Berufserfahrung mit einem entsprechenden Mandataufkommen, dem Nachweis von Fortbildungen oder Dozententätigkeit ect.
Eine alte Person, die auf eine langjährige Arbeit als Rechtsanwalt in den unterschiedlichsten Gebieten zurückblicken kann, kann also irgendwann zur Kammer gehen und sich einen ganzen Batzen Spezialgebiete bestätigen lassen?

Oder mit den Jahren herausstellen: Oh, langsam aber sicher bin ich wieder einmal Experte geworden.

Ist das im Berufsleben eines Anwalts die Praxis? Führt man Statistik über die juristischen Teilgebiete, die man der Kammer irgendwann (stolz) vorlegt?

Erreichen Kanzleien, deren Anwälte sich als Spezialisten bekannt geben, im Durchschnitt einen größeren Mandantenkreis?
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  #6 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 07:46
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AW: Kenntlichmachung der Spezialisierung eines Anwalts

Natürlich sollte man bei der Kammer auch vorher Anfragen können, ob diese bedenken bezüglich der Ausweisung (mit beispielsweise als Spezialist) hat.
In der Regel werden solche Probleme aber durch dezente Hinweise von skeptischen Kollegen an die Kammer aufgeworfen.


Zitat:
Erreichen Kanzleien, deren Anwälte sich als Spezialisten bekannt geben, im Durchschnitt einen größeren Mandantenkreis?
das ist möglich
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beschreibung, fachanwalt, kanzlei, spezialisierung

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