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Ist das überhaubt ne Straftat

Dies ist eine Diskussion zu Ist das überhaubt ne Straftat innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 27.10.2011, 22:09
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Ist das überhaubt ne Straftat

also q und w haben die Fahrräder von y und x geborgt um sich was zu kaufen dan wurden q und w angehalten weil der verdacht bestand das die Fahrräder geklaut wahren was sie auch wahren dan kamen y und x und x ist auf sein fahrrad gestiegen und wollte einfach wegfahren dan hat die Polizistin mit x geredet und x hat mit ihr unhöfflich geredet und hat sie angeschrien irgendwann als sie sich umgedreht hat ist x einfach weggefahren am nächsten tag kammen sie zu x nach hause und x kriegt eine anzeige aber nicht wegen dem fahrrad weil man ihm das nicht nachweißen kan das es gestohlen wahr aber als x weg wahr haben die polizisten zu x gesagt ******* und riesen baby und die freunde von x standen da

also ich habe jetzt 2 fragen
welche anzeige kriegt x und ist das überhaubt ne Straftat
und kan x die polizei anzeigen wegen beleidigung oder so c hat ja zeugen die es gehört haben
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Alt 02.11.2011, 01:07
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AW: Ist das überhaubt ne Straftat

Beleidigung ist eine Straftat, ja.

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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fahrrad, fahrraddiebstahl, polizei, straftat

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