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geschenkt oder unterschlagung

Dies ist eine Diskussion zu geschenkt oder unterschlagung innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 03.01.2011, 13:32
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Question geschenkt oder unterschlagung

habe jetzt schon viel im internet gesucht aber das wird immer anders beantwortet.
Wie ist das, wenn sich ein Paar trennt und er vorher einen vertrag auf seinen namen abgeschlossen hat.
Zu dem vertrag bzw verträgen gibt es jeweils ein handy. Auf ihn laufen die verträge aber das Handy hat er ihr geschenkt.
Im falle der trennung, wenn er nun das Handy zurückverlangt und sie sich weigert, kann er dann eine Anzeige wegen unterschlagung machen? Ist es nun geschenkt ist geschenkt oder nicht.
In dem fall geht es mal nicht um die Sim-Karte, sondern rein um das Handy, was sie geschenkt bekommen hat und eigentlich sogar bei vertragsabschluss beide handys bezahlt hat.
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Alt 03.01.2011, 14:23
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AW: geschenkt oder unterschlagung

Ihr Beitrag verwundert

Handy verschenken, das der/die Beschenkte selbst bezahlt hat?

Selbst wenn das Handy verschenkt wurde kann man allenfalls die SIM-Karte zurück verlangen, soweit die Verträge tatsächlich auf den (vermeintlichen) Handy-Schenker laufen und diese nicht auch noch von dem/der Beschenkten sowieso bezahlt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 14:31
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AW: geschenkt oder unterschlagung

bei verträgen kosten die handys ja meist nur einen euro, von daher ist das mit dem selbst bezahlen ja eher nebensächlich, da ein bzw dann zwei euro nicht die welt sind.
wenn nun aber der ex-Partner eine anzeige wegen unterschlagung machen sollte, käme er damit nicht durch, weil es ja ein geschenk ist und es geht dann quasi rein um die sim-kate, sehe ich das richtig ?
Hab mal elesen dass man zeugen braucht, dass solche geschenke wirklich auch al geschenk gemacht wurden.
Kann es bei sowas nicht das problem geben, wenn aussage gegen aussage steht?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 17:57
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AW: geschenkt oder unterschlagung

Zitat:
Zitat von sleepingsun Beitrag anzeigen
bei verträgen kosten die handys ja meist nur einen euro, von daher ist das mit dem selbst bezahlen ja eher nebensächlich, da ein bzw dann zwei euro nicht die welt sind.
also 1 oder 2 € hat wurden bezahlt der Rest bzw. das Handy wurde geschenkt
Zitat:
Zitat von sleepingsun Beitrag anzeigen
wenn nun aber der ex-Partner eine anzeige wegen unterschlagung machen sollte, käme er damit nicht durch, weil es ja ein geschenk ist und es geht dann quasi rein um die sim-kate, sehe ich das richtig ?
wieso Unterschlagung? Man fordert den/die Beschenkte/n schriftlich mit Fristsetzung zur Herausgabe auf, ggf. mit dem Hinweis nach fruchtlosem Ablauf auf Herausgabe zu klagen.
Zitat:
Zitat von sleepingsun Beitrag anzeigen
Hab mal elesen dass man zeugen braucht, dass solche geschenke wirklich auch al geschenk gemacht wurden.
Kann es bei sowas nicht das problem geben, wenn aussage gegen aussage steht?
Den leider nicht ausrottbaren Mythos "Aussage vs Aussage" kann man getrost vergessen. Im Streitfall kommt es darauf an zu welcher Überzeugung das Gericht gelangt.
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Alt 03.01.2011, 23:19
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AW: geschenkt oder unterschlagung

also kann er das handy zurückfordern?
Was das angeht hab ich auch gelesen, dass man geshenke nur zurückfordern kann, wenn man verlobt oder verheiratet war und bei einer normalen beziehung hätte man einfach pech.

Entschuldige, dass ich nochmal tausend mal nachfrage aber überall im netz steht was anderes und durch diese Gsetze muss man erstmal durchblicken xD
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  #6 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 23:26
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AW: geschenkt oder unterschlagung

Zitat:
Zitat von sleepingsun Beitrag anzeigen
also kann er das handy zurückfordern?
Was das angeht hab ich auch gelesen, dass man geshenke nur zurückfordern kann, wenn man verlobt oder verheiratet war und bei einer normalen beziehung hätte man einfach pech.
So hat es mir mein Anwalt auch erklärt, als ein Ex plötzlich auf die Idee kam mir ne Rechnung über seine Geschenke an mich zu stellen. Ein Recht auf Rückgabe gibt es bei einer normalen Beziehung nicht.
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #7 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 23:30
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AW: geschenkt oder unterschlagung

Zitat:
Zitat von sleepingsun Beitrag anzeigen
also kann er das handy zurückfordern?
wollen Sie mich falsch verstehen?

Die Herausgabe bezog sich ausschließlich auf die SIM-Karte

Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt und/oder lassen Sie ein Gericht entscheiden.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 00:28
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Talking AW: geschenkt oder unterschlagung

Ok jetzt hab ich es geschnallt. Karte kann er fördern, Handy nicht weil geschenkt xD
Sry war nur verunsichert durch die vielen unterschiedlichen aussagen im netz

Danke auf jeden Fall für die antworten. Jetzt bin ich schlauer
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handy, schenkungsrecht, trennung, unterschlagung

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